Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes bietet dieser Tage eine eindrucksvolle Vorstellung deutscher Rechtskunst. Die insgesamt sechs Bundesrichter unter Vorsitz von Rüdiger Nolte müssen bei der öffentlichen Anhörung in dieser und in der kommenden Woche einen abschließenden Eindruck darüber gewinnen, ob die Planungen zur Vertiefung und Verbreiterung der Elbfahrrinne rechtskonform sind.

Es geht vor Gericht längst nicht nur darum, die Buchstaben des Gesetzes zu verlesen. Die zwei Richterinnen und fünf Richter müssen vor allem die Methoden und die Mittel verstehen, mit denen die Stadt Hamburg und der Bund das Großprojekt geplant und verabschiedet haben. Nur so kann sich das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine Meinung darüber bilden, ob die Kläger – vor allem die Umweltverbände BUND und Nabu – das Vorhaben zu Recht zu Fall bringen wollen.

Die klare und zügige Verhandlungsführung des Vorsitzenden Richters Nolte, vor allem aber die akribische Vorbereitung des Senats unter Federführung der Bericht erstattenden Richterin Kerstin Schipper sind vorbildlich. 2600 Seiten Planungsunterlagen und eine ebenso umfassende Gerichtsakte bilden die Grundlage für das wohl umfassendste Verfahren zu einem Infrastrukturprojekt, das es in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten gab.

Deutlich wird dabei zweierlei: Die lange Vorbereitungszeit, die in der politischen Debatte zur Elbvertiefung mitunter beklagt wird, war für das Gericht zwingend nötig, um diese Materie zu bearbeiten. Klar ist aber auch: Der 7. Senat ist bei diesem Mammutverfahren nach geltendem Recht gleichermaßen Beurteilungs- wie auch Revisionsinstanz, mit der gesamten Spannbreite von der Faktensicherung bis zur abschließenden rechtlichen Beurteilung. Der Zeitdruck und die Arbeitsbelastung für das Gericht, die dabei entstehen, sind zumindest fragwürdig. Alle Beteiligten wollen am Ende Rechtssicherheit. Das Verfahren zur Elbvertiefung zeigt nachdrücklich, dass diese ohne hohen Aufwand und die professionelle Qualität von Richtern nicht zu haben ist.