Auftakt in Leipzig: Das Verfahren zur Elbvertiefung ist eröffnet. Das Bundesverwaltungsgericht drängt auf eine Entscheidung. Ein Urteil könnte womöglich schon im Sommer fallen.

Leipzig. Das Verfahren zur Elbvertiefung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig könnte noch im Sommer zu einem Urteil führen. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte machte zum Auftakt des Verfahrens am Dienstag mehrfach deutlich, dass er eine konzentrierte Abarbeitung der offenen Fragen wünsche. Der von manchen befürchtete Verweis des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sei zwar nach wie vor möglich, sagte der Vorsitzende des 7. Senats. Doch Präzision und Tempo, mit der die fünf Richter am ersten Verhandlungstag die Vertreter der Streitparteien befragten, ließen dies als sehr unwahrscheinlich erscheinen. Bis Donnerstag kommender Woche sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

Die Stadt Hamburg und der Bund hatten die Vertiefung und Verbreiterung der Elbfahrrinne seit 2006 geplant und vorbereitet, um immer mehr, immer größeren Schiffen die Passage nach Hamburg offenzuhalten. Allein in Norddeutschland sichert der Hamburger Hafen nach Darstellung von Politik und Wirtschaft rund 150.000 Arbeitsplätze. Viele davon seien gefährdet, wenn Hamburg für die wachsende Zahl von Großcontainerschiffen nicht mehr ungehindert erreichbar sei, sagte Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) in Leipzig. Die Umweltverbände BUND und Nabu, unterstützt vom WWF, fürchten dagegen massive Schäden an Deichen und anderen Wasserbauten, vermehrte Hochwasserlagen, eine Verschlickung des Flusses und die Zerstörung des Lebensraums etwa von schützenswerten Zugvogelarten wie dem afrosibirischen Knutt. Im Oktober 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht einem Eilantrag der Umweltverbände stattgegeben und den Vollzug der Fahrrinnenanpassung gestoppt.

Das Gericht zeigte sich zum Auftakt der öffentlichen Verhandlung exzellent vorbereitet. „Die Unterlagen des Planungsverfahrens und seiner drei Nachträge umfassen mehr als 2600 Seiten“, sagte Richter Nolte. Die Komplexität dieses bislang größten Umwelt- und Infrastrukturverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht wird auch dadurch deutlich, dass der Vorsitzende einen sechsten Richter als Reserve hinzugezogen hat.

Neben den Prozessbeteiligten waren vor allem Vertreter der Hamburger Politik und Hafenwirtschaft vor Gericht erschienen. Senator Horch und Staatsrat Bernd Egert repräsentierten die Wirtschaftsbehörde, Gunther Bonz den Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH). HHLA-Chef Klaus-Dieter Peters und sein Vorstandskollege Stefan Behn nahmen ebenso teil wie Alexander Geisler, der Vertreter der Hamburger Schifffahrtskaufleute. Für die klagenden Umweltverbände waren unter anderem der Hamburger BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch und der Nabu-Hamburg-Vorsitzende und frühere Umweltsenator Alexander Porschke nach Leipzig gekommen.

Übereinstimmend würdigten die Teilnehmer die Detailkenntnis und Zielstrebigkeit des 7. Senats. Im Mittelpunkt stand zunächst die Methodik, mit der die Belastung der Elbe im Falle einer weiteren Vertiefung und Verbreiterung für das Planungsverfahren gemessen und prognostiziert wurde. „Man erkennt bereits die Grundrichtung des Verfahrens, die der Vorsitzende verfolgt: keine akademischen Diskussionen zu führen, sondern praxisnah und zielorientiert weitere Erkenntnisse von den Verfahrensbeteiligten zu bekommen“, sagte Senator Horch. Die Richter seien „sehr gut vorbereitet“, sagte BUND-Geschäftsführer Braasch. Die Anhörung wird heute fortgesetzt.