In das Jahr 1954 reichen die Wurzeln der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) zurück: Zunächst gründete die Handwerkskammer eine solche Institution, kurz darauf entstand unter der Regie der Handelskammer das Gegenstück für den Handel. Seit 1992 ist die BG für alle Branchen zuständig. Sie gewährt Ausfallbürgschaften von maximal 80 Prozent des Bankkreditbetrags und bis zu einer Höhe von 1,25 Millionen Euro. Dabei tragen die Hansestadt Hamburg und der Bund 65 Prozent des von der BG übernommenen Gesamtrisikos. Ihren Sitz hat die BG in der Habichtstraße 41 in Barmbek-Nord, zusammen mit anderen Wirtschaftsförderungsinstitutionen.