Suchmaschine erhält bereits am Starttag zahlreiche Gesuche zur Entfernung von Links

Hamburg. Tausende Menschen haben innerhalb eines Tages beim Suchmaschinenriesen Google die Löschung unliebsamer Suchergebnisse beantragt. Europaweit seien am Freitag schon 12.000 Löschgesuche eingegangen, bestätigte ein Unternehmenssprecher am Wochenende einen Bericht des Magazins „Spiegel“.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Internetsuchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können verlangen, dass Links nicht mehr anzeigt werden, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Am Donnerstagabend hatte Google im Internet ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem Europäer die Löschung unerwünschter Daten beantragen können.

Nach Kritik des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar hat Google das Formular in einem wichtigen Punkt geändert. Wer einen entsprechenden Antrag bei Google stellen wollte, musste zunächst in dem Formular eine Ausweiskopie hochladen, um sich zu identifizieren. Laut Caspar ist das nicht erlaubt. Die automatisierte Speicherung eines Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei ungesetzlich, erklärte der Datenschützer. Nun fordert Google auf seiner Webseite nur noch eine lesbare Kopie eines Ausweises an.

Die Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen, müssen einzeln angegeben werden – für jeden Link will Google eine Erklärung, warum er nicht mehr zu finden sein soll. Gibt Google einem Antrag statt, werden die fraglichen Links ausgeblendet – allerdings nur in Europa. Im Rest der Welt findet das EuGH-Urteil keine Anwendung. Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis verändert wurde.

Lehnen die Suchmaschinenbetreiber den Löschantrag ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen. Der Konzern gibt zu bedenken, dass er für eine Entscheidung „zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe“ abwägen muss. Das Urteil gilt nicht nur für den Suchmaschinenmarktführer Google, sondern auch für andere Unternehmen. Aus „Transparenzgründen“ will Google künftig auch Informationen über das Ausmaß der Löschanfragen insgesamt veröffentlichen. Dies soll in Zukunft über den halbjährlichen Transparenzbericht geschehen.