Die Vorzeichen haben sich gedreht. Nachdem Google bisher Daten wie ein Schwamm die Feuchtigkeit wahllos aufsog und speicherte, soll die Suchmaschine jetzt das Vergessen lernen. Seit Freitag können Europäer die Löschung unerwünschter Suchergebnisse über sich im Netz beantragen. Dass dieser Paradigmenwechsel Zeit braucht und in der technischen Umsetzung bei der Flut an Löschanträgen am Anfang noch haken könnte, will man als Nutzer gern hinnehmen, wenn Google es mit seinem Versprechen ernst meint.

Denn bei aller Euphorie der Verbraucherschützer sollte nicht vergessen werden, dass Google lediglich auf Druck handelt. Der Konzern muss ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umsetzen. Und die überraschende Bereitstellung des Formulars erfolgte auch erst, nachdem sich zahlreiche Nutzer darüber beschwerten, dass sie ihre Löschanträge nirgendwo platzieren konnten. Um es klar zu sagen: Die Einsicht, dass Menschen das Recht haben, über persönliche Daten, die möglicherweise sogar von anderen im Netz hochgeladen wurden, selbst zu verfügen, ist bei den Betreibern des US-Konzerns immer noch nicht gereift. Das wird nicht zuletzt daran deutlich, dass die Regelung nur für Europa gelten soll.

Und schließlich gibt es zahlreiche weitere offene Fragen, auf die Google bisher keine Antwort geben will: Etwa die Bevorzugung bestimmter Suchergebnisse, mit denen sich Google aufgrund seiner Monopolstellung einen geldwerten Vorteil gegenüber anderen Konkurrenten verschafft, oder die fehlende Kennzeichnung eigener Produkte. Mit Google muss noch vieles geklärt werden.