Die Kunden von Lebensversicherungen müssen sich auf eine weitere Verschlechterung ihrer Altersvorsorge einstellen. Durch die niedrigen Zinsen sinkt ihre Überschussbeteiligung von Jahr zu Jahr. Ein kleiner Ausgleich ist bisher die Beteiligung an Bewertungsreserven, erkämpft vor dem Bundesverfassungsgericht. Aufgelaufene aber noch nicht realisierte Kursgewinne – etwa bei Staatsanleihen – stehen den Kunden anteilig zur Hälfte zu, wenn ihr Vertrag ausläuft. Diese Regelung soll durch ein neues Gesetz gekippt werden, um die Bestandskunden zu schützen.

87 Millionen Verträge gibt es, und sieben Millionen laufen pro Jahr aus. Das spricht vordergründig für die Bestandskunden. Die Realisierung der Bewertungsreserven wird von den Versicherern so dargestellt, als wäre sie eine Bevorzugung der ausscheidenden Kunden. Doch kein Versicherer wird gezwungen, alle seine Anleihen mit Kursgewinnen zu verkaufen, es reichen ein paar davon, um die Ansprüche der auslaufenden Policen zu erfüllen. Ob Kunden künftig von einem solchen „Schlussgeschenk“ profitieren, lässt sich heute nicht absehen. Es kann sein, dass sich dann die Bewertungsreserven wieder in Luft aufgelöst haben. So würden die Kunden aber von steigenden Zinsen profitieren. Die geplante höhere Beteiligung an den Risikogewinnen ist kein adäquater Ausgleich. Zu einem komplizierten Gesetzentwurf haben die Fachverbände gerade einmal drei Tage Zeit, Stellung zu nehmen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass das Gesetz zum Nachteil der Verbraucher im Windschatten der Fußballweltmeisterschaft durchgepeitscht werden soll.