Zum Schutz der Eisenbahn war der Fernbusverkehr in Deutschland seit den 1930er-Jahren praktisch nicht erlaubt. Es gab nur wenige Ausnahmen für Busverbindungen nach Berlin. Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1.Januar 2013 hob das Bundesverkehrsministerium den Konkurrenzschutz auf. Seitdem herrscht freier Marktzugang und Wettbewerb.

247 Fernbusverbindungen gibt es derzeit bundesweit. Allerdings bleiben zwei Einschränkungen für die Anbieter weiter bestehen: Zum Schutz der Regionalzüge dürfen die Busstrecken zwischen den Stadtverbindungen nicht kürzer als 50 Kilometer sein. Zudem darf es keine Busverbindung zwischen den Haltepunkten geben, bei denen die Reisezeit weniger als eine Stunde beträgt.