Bundesverwaltungsgericht legt Verhandlungstage fest. Gegner und Befürworter zufrieden. Europäischer Gerichtshof wird zunächst nicht eingeschaltet

Hamburg. Alle Gespräche über Termine zur Elbvertiefung erwiesen sich in den vergangenen Jahren letztlich als Kaffeesatzleserei. Auch die oft geäußerte Hoffnung von Hafenwirtschaft und Hamburger Senat, das Mammutverfahren sei Ende 2013 wohl beendet, hat sich nicht erfüllt. Am 15. Juli 2014 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstmals über das Planfeststellungsverfahren zur Verbreiterung und Vertiefung von Unter- und Außenelbe. Das Gericht gab am Dienstag bekannt, das im Juli 2014 für das Verfahren insgesamt bis zu neun Verhandlungstage eingeplant seien.

Die Umweltverbände BUND und Nabu Hamburg hatten mit Unterstützung des WWF gegen die geplanten Baumaßnahmen geklagt. Auch weitere Klagen etwa des Deutschen Jagdschutzverbandes sind in Leipzig anhängig. Seit Oktober 2012 ist der Vollzug der geplanten Baumaßnahmen auf der Elbe und an deren Mündung vom Bundesverwaltungsgericht ausgesetzt. Die Hafenwirtschaft steht unter Druck, weil immer mehr größere Schiffe nach Hamburg kommen. Sie können die Hansestadt nur teilweise beladen erreichen. Zwischen Wedel und der Stadtgrenze herrscht außerdem derzeit ein Begegnungsverbot für Schiffe von mehr als 90 Meter Gesamtbreite.

Das Gericht hätte den Europäischen Gerichtshof einschalten können

Seit Mitte des Jahres war unklar, ob das Gericht zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Präzisierung des Europäischen Wasserrechts abwarten würde. Das Verfahren zur Weservertiefung hatten die Bundesverwaltungsrichter aus diesem Grund im Sommer einstweilen ausgesetzt. Die Planungsbehörden des Bundes und der Hansestadt legten aber für das Elbeverfahren im August und im Oktober zweimal präzisierende Änderungen zum Planfeststellungsverfahren nach. Das bestärkte die Richter offenbar in der Ansicht, das Hamburger Verfahren auch ohne einen eigenen Verweis vorantreiben zu können. „An seiner ursprünglichen Absicht, die Verfahren zunächst auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union bestimmte Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen, hält der Senat nicht mehr fest“, teilte das Gericht am Dienstag mit. „Im Hinblick auf eine mittlerweile durch Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 vorgenommene Planergänzung lässt sich erst nach der mündlichen Verhandlung verlässlich beurteilen, ob diese Fragen sich in den Verfahren zur Elbvertiefung noch stellen und ob gegebenenfalls weitere Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen sind.“

Die beteiligten Streitparteien beurteilten die Ankündigung des Gerichts als Fortschritt in ihrem jeweiligen Sinne. „Das Gericht ist nach der Einreichung der Ergänzungsunterlagen offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass eine mündliche Verhandlung auch ohne vorherige Befassung des europäischen Gerichtshofes stattfinden kann“, sagte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). „Wir haben nach wie vor großes Vertrauen in unsere gute Vorbereitung und hoffen, dass die Klage im Juli endgültig zu unseren Gunsten entschieden wird.“

Die Streitparteien legen den Termin 2014 jeweils zu ihren Gunsten aus

Zuversichtlich zeigte sich auch Fritz Horst Melsheimer, Präses der Handelskammer Hamburg: „Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Hamburger Wirtschaft eine gute Nachricht. Das Gericht hat zum Ausdruck gebracht, dass einer mündlichen Verhandlung über die Fahrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe keine europarechtlichen Bedenken entgegenstehen. Bedauerlich ist nur die späte Terminansetzung. Ich gehe aber davon aus, dass im Juli 2014 ergebnisoffen vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird und die Chancen auf ein Urteil pro Fahrrinnenanpassung gut stehen.“

Der Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes in Bonn, Hans-Heinrich Witte, sagte: „Es freut uns, dass das Bundesverwaltungsgericht unserem Ansatz folgt und das Verfahren nicht aussetzt und dem Europäischen Gerichtshof vorlegt, sondern eine umfangreiche mündliche Verhandlung im Juli vorsieht. Das Verfahren kann also weitergehen. Dadurch sparen wir Zeit.“

Auch die klagenden Verbände fühlen sich durch den Termin bestätigt: „Wir begrüßen die Terminierung im nächsten Jahr“, teilten BUND, Nabu Hamburg und WWF am Dienstag gemeinsam mit: „Die außergewöhnlich hohe Anzahl der angesetzten Verhandlungstage zeigt, dass eine sorgfältige Prüfung der komplexen Materie notwendig ist. Wir sehen uns gut gerüstet für dieses Verfahren.“

Selbst wenn das Gericht nach den bereits angesetzten neun Verhandlungstagen relativ zügig zu einer positiven Entscheidung kommen würde, könnten die großen Baumaßnahmen in der Fahrrinne der Elbe nicht sofort starten. Die Baggerarbeiten müssen nämlich zunächst europaweit ausgeschrieben werden. Laut Experten dauert das Vergabeverfahren noch einmal mindestens fünf Monate.