Im Verfahren um Hamburgs wichtigstes Verkehrsprojekt steht jetzt der Termin

Hamburg. Für die Hamburger Hafenwirtschaft und den Senat der Hansestadt geht eine lange Wartezeit zu Ende – allerdings erst in gut sieben Monaten. Am 15. Juli will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Zulässigkeit der geplanten Elbvertiefung verhandeln. Die Umweltverbände BUND und Nabu Hamburg sowie andere Beteiligte hatten gegen das Großprojekt geklagt. Seit 2012 liegt das Planungsverfahren zur Prüfung in Leipzig.

„Jetzt gibt es endlich Klarheit für das Verfahren“, sagte Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). Auch die Hamburger Hafenwirtschaft zeigte sich am Dienstag erleichtert: „Mit der heute verkündeten Terminfestlegung geht es im Verfahren über den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe einen wesentlichen Schritt voran“, sagte Eurogate-Manager Gunther Bonz, der Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg (UVHH).

Offiziell hatte das Verfahren zur Verbreiterung und Vertiefung der Elbfahrrinne im September 2006 begonnen. Die Hafenwirtschaft treibt das Projekt voran, damit eine immer größere Anzahl immer größerer Schiffe auch künftig ohne Behinderungen von der Nordsee nach Hamburg kommen kann. Die Umweltverbände halten die Eingriffe in den Fluss für ökologisch und geologisch nicht verantwortbar.