Fast jeder kann seine persönliche Makler-Geschichte erzählen. Der Klassiker: Man wartet in einer langen Menschenschlange vor einer zu vermietenden Wohnung, darf sich das Objekt der Begierde aus Zeitgründen nur wenige Minuten lang anschauen, muss seinen Namen mit Gehaltsauskunft hinterlassen – und mit viel Glück bekommt man schließlich den Zuschlag. Neben dem Mietvertrag steckt wenig später noch ein anderes Schreiben im Briefkasten: Die Rechnung des Maklers. Nichts selten handelt es sich um mehr als 1000 Euro. Und man fragt sich: Für was soll ich diesen Betrag überweisen. Für zwei Stunden Warten im Hausflur? Und weshalb muss eigentlich derjenige für eine Leistung bezahlen, der sie gar nicht in Auftrag gegeben hat? Diese Absurdität haben nun auch Union und SPD während ihrer Koalitionsverhandlungen erkannt – und wollen sie endlich abschaffen.

Wenn ein Vermieter der Meinung ist, dass er nicht allein in der Lage ist, seine Immobilie zu vermieten, und deshalb einen Dienstleister einschaltet, hat er ihn auch zu bezahlen. So kommt endlich auch der Markt der Makler in Bewegung. Nicht länger ist das Ausfüllen eines Mietvertrages mit dem Bedienen einer Gelddruckmaschine zu vergleichen. Egal wie aufwendig die Dienstleistung eines Maklers bisher war, 2,38 Nettokaltmieten wurden fällig. Nun müssen die Makler endlich in Konkurrenz treten – auch beim Preis, den sie vom Vermieter verlangen. Bleibt nur die Frage, warum Union und SPD das Bestellerprinzip nicht auch bei Verkäufen von Immobilien festschreiben wollen. Hier ist die Angst vor der mächtigen Immobilienlobby wohl doch zu groß.