Gebühren steigen zum 1. August. Auch der Rechtsstreit vor Gericht kostet rund 20 Prozent mehr. Anwaltshonorare erhöhen sich um zwölf Prozent

Hamburg. Vom Wunsch der Hamburger nach den eigenen vier Wänden profitieren auch die Notare der Hansestadt. Doch wenn es um die Gewinner des Immobilienbooms geht, stehen sie eher im Schatten von Maklern, Verkäufern und Bauträgern, obwohl kein Immobiliengeschäft ohne Notar läuft. Doch dies ändert sich nun. Denn vom 1. August an steigen die Notargebühren.

Die Beurkundung des Verkaufs einer Eigentumswohnung im Wert von 300.000 Euro wird nach der neuen Gebührenordnung rund 2640 Euro kosten. Das sind 23 Prozent mehr als bisher. Der Notar entwirft dabei nicht nur den Kaufvertrag, sondern wickelt auch den gesamten Eigentumsübergang ab. Solche Berechnungen hört Hamburgs oberster Notar nicht so gerne. „Das Immobiliengeschäft wird für die Notare überschätzt“, sagt Heiko Zier, Präsident der Hamburgischen Notarkammer. Bezogen auf sein eigenes Notariat ergänzt er: „Die Zuwächse im Immobiliengeschäft können den Rückgang der Beurkundungen im Bereich der maritimen Wirtschaft nicht ausgleichen.“

Wie sich die Gebühren bei Immobiliengeschäften entwickeln, hängt auch von der Vertragsgestaltung ab, etwa ob eine Grundschuld bestellt wird oder die Abwicklung über ein Notaranderkonto erfolgt. Dieses treuhänderisch verwaltete Girokonto dient dem sicheren Transfer des Kaufpreises und der Eigentumssicherung des Käufers. „Beurkundungen mit Notaranderkonto werden günstiger, weil sich die Kosten für ein solches Konto um bis zu 60 Prozent verringern“, sagt Zier. Am Beispiel des Verkaufs eines Einfamilienhauses im Wert von 410.000 Euro rechnet er vor, dass dabei die Gebühren um sieben Prozent sinken, bei einer Alstervilla im Wert von zwei Millionen Euro sogar um elf Prozent.

Doch nach Ziers Einschätzung ist das Notaranderkonto seit einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren nicht mehr der Regelfall. Damit werden sich für Immobilienkäufer eher die höheren Gebühren durchsetzen. Die Beurkundung des Kaufvertrages über ein Reihenhaus im Wert von 350.000 Euro, das mit 100.000 Euro finanziert wird, kostet künftig 17 Prozent mehr, nämlich 2818 Euro statt 2407 Euro. Nicht nur die Gebühr für die Beurkundung steigt, auch die Bestellung einer Grundschuld im Wert von 100.000 Euro wird um 25 Prozent teurer. Zu diesen Gebühren kommen noch die Grundbuchkosten hinzu.

„Unsere Gebühren machen nur einen Bruchteil eines Immobiliengeschäfts aus, die Grundbuchkosten können uns nicht zugerechnet werden“, sagt Zier. „Die Notar- und Grundbuchkosten werden künftig in einer Spanne zwischen 0,8 und 1,9 Prozent der Kaufsumme liegen.“ Im Vergleich zum alten Recht hat sich diese Spanne vergrößert. „Das war das Ziel des Gesetzgebers“, sagt Zier. Je höher der Kaufpreis, je mehr Kredit der Käufer aufnehmen muss und je mehr Altschulden des Verkäufers abgelöst werden müssen, desto teurer wird es für den Erwerber.

Für die Notare ist eine Erhöhung ihrer Gebühren überfällig. „Die letzte Erhöhung gab es 1986“, sagt Zier. „Im Gesellschaftsrecht sind zahlreiche Geschäftswerte gedeckelt und steigen nicht mit der Inflation.“ Und auch höhere Immobilienpreise könnten nicht für einen Ausgleich sorgen. „Bis zum Jahr 2008 waren die Immobilienpreise in Hamburg über Jahrzehnte konstant“, sagt Zier. In Hamburg gibt es 75 Notare. Ihre Zahl schwankt kaum. Im Schnitt muss jeder Notar in Hamburg im Jahr 1400 sogenannte bereinigte Urkunden vorweisen, wobei nicht jeder Geschäftsvorgang einer Urkunde entspricht. Nur dann könne die Zahl der Notariate konstant bleiben, sagt Zier. In manchen Flächenländern sei inzwischen schon jede dritte Notariatsstelle eingezogen worden, sagt Zier. Die Gebührenreform habe es auch mit Blick auf diese Entwicklung gegeben. „In zahlreichen Studien hat man festgestellt, dass das deutsche Notarsystem im internationalen Vergleich die höchste Rechtssicherheit bietet und zu den kostengünstigsten Systemen gehört“, sagt Zier.

Auf höhere Kosten müssen sich die Mandanten auch bei Testamenten und Vorsorgevollmachten einstellen. Die Gebühren steigen um bis zu 35 Prozent, wie Beispielrechnungen belegen. Im Extremfall gibt es aber Steigerungen von 500 Prozent. Bisher konnte man ein Testament für zehn Euro erstellen lassen, wenn der Nachlass 10.000 Euro nicht übersteigt. Jetzt werden mindestens 60 Euro fällig. Dennoch rät Zier zu einem notariellen Testament. „Denn die Erfahrung zeigt, dass 80 Prozent der privatschriftlich verfassten Testamente, in denen mehr als die einfache Erbeinsetzung enthalten ist, fehlerhaft sind und häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Erben führen.“ Außerdem erspare ein Testament in der Regel den Erbschein. Bei einer Erbschaft in Höhe von 290.000 Euro kostet eine solche Bescheinigung immerhin 1170 Euro.

Doch manche Vorgänge beim Notar werden auch günstiger. Dazu gehören die Beglaubigung einer Unterschrift und die Löschung einer Grundschuld. Die Beglaubigung kann maximal nur noch 70 statt 130 Euro kosten. Die Löschung einer eingetragenen Grundschuld über 350.000 Euro kostet ab 1. August 20 statt 130 Euro. Das ist eine Gebührensenkung um 84 Prozent, hebt die Bundesnotarkammer hervor.

Gleichzeitig müssen sich die Mandanten auf steigende Kosten bei Gericht und Anwälten einstellen. Auch hier werden die Gebühren ab 1. August im Schnitt um 20 Prozent angehoben. Das betrifft auch Ehescheidungsverfahren. Klagt ein Bauherr gegen seinen Bauträger wegen Mängeln am Haus, kostet das bei einem Streitwert von 80.000 Euro künftig 2358 statt 1968 Euro. „Die Gerichtskosten sind seit 1994 nicht erhöht worden“, sagt Ralf Kleindiek, Staatsrat der Justizbehörde. „Deswegen war die Erhöhung in diesem Umfang dringend nötig.“

Hamburg rechnet durch die Reform mit jährlich vier Millionen Euro an Mehreinnahmen. Mit den höheren Gebühren soll der Kostendeckungsgrad der Justiz erhöht werden. Von jedem Euro an Kosten, der durch die Inanspruchnahme der Justiz entsteht, zahlen die Rechtssuchenden weniger als 50 Cent, rechnet die Behörde vor. „Es bleibt aber dabei, dass auch diejenigen, die es sich selbst nicht leisten können, durch Prozesskostenhilfe Zugang zum Recht haben“, sagt Kleindiek.

Bei den Anwälten steigen die Gebühren um zwölf Prozent, in Strafsachen um 19 Prozent. Neu ist zudem eine zusätzliche Gebühr für umfangreiche Beweisaufnahmen. Sie soll nach den aktuellen Planungen insbesondere den im Bau- oder im Medizinrecht tätigen Anwälten zugutekommen.