Notare, Anwälte und Gerichte verlangen ab August bis zu 23 Prozent mehr

Hamburg. Die Verbraucher müssen sich auf höhere Gebühren bei Notaren und vor Gericht einstellen. Im Durchschnitt steigen die Kosten um 15 bis 20 Prozent. Das sogenannte Kostenmodernisierungsgesetz soll zum 1. August in Kraft treten, sagt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Dazu müsse es noch im Bundesgesetzblatt in diesem Monat veröffentlicht werden.

Die Beurkundung und der Vollzug des Kaufs einer Eigentumswohnung im Wert von 300.000 Euro kostet künftig 23 Prozent mehr. Der Notar verlangt dann 2640 Euro statt bisher 2139 Euro. Je nach Vertragsgestaltung können die Gebühren im Einzelfall davon abweichen. Bei einem Reihenhaus im Wert von 350.000 Euro steigen die Notargebühren um 17 Prozent, wenn man die Eintragung einer Grundschuld über 100.000 Euro unterstellt.

Auch die Beurkundungsgebühren für Testamente und Vorsorgevollmachten steigen zum 1. August. So kostet ein notarielles Testament über 200.000 Euro künftig 545 Euro statt 464 Euro. Teurer wird auch der Rechtsstreit: Hier werden die Gebühren ab 1. August im Schnitt um 20 Prozent angehoben. Das betrifft auch Ehescheidungsverfahren. Von den steigenden Gerichtsgebühren erhofft sich Hamburg jährliche Mehreinnahmen von vier Millionen Euro.

Besonders betroffen sind aber die Immobilienkäufer. Für sie steigen die absoluten Kosten zwar nur um einige Hundert Euro, doch angesichts der Entwicklung der Immobilienpreise dürfte das für Erwerber dennoch ärgerlich sein. Denn schon in der Vergangenheit sind die Nebenkosten, die inzwischen bis zu 13 Prozent des Kaufpreises ausmachen können, stark gestiegen.

Ursache dafür ist, dass Makler ihre Provision von bis zu 6,25 Prozent voll ausreizen und Hamburg die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht hat. „Die Politik kann Immobilien nicht einerseits als wichtigen Baustein der privaten Altersvorsorge fördern und andererseits zulassen, dass die Kaufnebenkosten aus dem Ruder laufen“, sagt Michiel Goris, Vorstandschef des Baugeldvermittlers Interhyp.

Doch auch die Hamburger Notare haben seit 2008 von den steigenden Immobilienpreisen profitiert. Ohne Gebührenerhöhung stiegen ihre Beurkundungsgebühren je nach Beispielfall nach Berechnungen des Abendblatts in Zusammenarbeit mit der Hamburgischen Notarkammer um 24 bis 52 Prozent. Die Inflationsrate erhöhte sich zwischen 2008 und 2013 nur um 6,8 Prozent. Den Berechnungen liegen die Daten des LBS Immobilienmarktatlas für Hamburg zugrunde. Danach hat sich seit 2008 der Quadratmeterpreis einer gebrauchten Eigentumswohnung um 53 Prozent erhöht.

Solche Preissteigerungen hält Heiko Zier, Präsident der Hamburgischen Notarkammer, für willkürlich. „Das weite Feld der Mittel- und Randlagen Hamburgs, bei denen die Preissteigerungen dramatisch geringer ausfallen, werden in den Berechnungen nicht berücksichtigt.“ Ohnehin werde das Immobiliengeschäft für die Notare überbewertet. Bis 2008 seien die Immobilienpreise in der Hansestadt über Jahrzehnte konstant geblieben. „Seit 1986 hat es für uns keine Gebührenerhöhung mehr gegeben. Viele Geschäftswerte außerhalb des Immobilienbereichs sind gedeckelt und steigen nicht mit der Inflation“, unterstreicht Zier.