Konzerne müssen für gekündigte Lebensversicherungen zahlen. Wie Kunden an ihr Geld kommen

Hamburg. Eine vorzeitig gekündigte Lebens- oder Rentenversicherung kann nachträglich noch mehrere Hundert Euro einbringen. Das belegen erste Beispiele, die die Verbraucherzentrale Hamburg auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Dabei geht es um Beträge zwischen 223 und 1229 Euro, die die Kunden von ihren Versicherern auf Antrag erstattet bekamen.

Grund ist, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Kündigungsklauseln mehrerer großer Lebensversicherer für unwirksam erklärt hatte. Als Folge ergeben sich höhere Rückkaufswerte für gekündigte Policen oder eine höhere Versicherungssumme, wenn der Vertrag nicht gekündigt, aber beitragsfrei gestellt wurde. "Die Kunden müssen allerdings ihren Ansprüche selbst geltend machen", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie geht von einer durchschnittlichen Erstattung von 500 Euro pro Kunde aus.

Auch die Klauseln des Marktführers Allianz Leben bei vorzeitig gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen sind unwirksam. Die Versicherung zog ihre Beschwerde beim BGH gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart (Az.: 2 U 138/10) zurück, weil die Tendenz in der Rechtsprechung des BGH eindeutig sei, wie eine Sprecherin der Allianz sagte. Die Richter hatten die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, einer Art Strafgebühr bei vorzeitiger Vertragsauflösung, für unwirksam erklärt. Betroffen sind Policen, die bis Ende 2007 verkauft wurden. Die Kunden müssen dazu die Versicherung zur Neuberechnung des Rückkaufswertes auffordern. "Wer seinen Vertrag beitragsfrei gestellt hat, erhält automatisch eine Mitteilung über eine höhere Versicherungssumme", sagte die Allianz-Sprecherin. Nach ihren Angaben entfallen 90 Prozent der vom Urteil betroffenen Verträge auf Beitragsfreistellungen.

Das Urteil gegen die Allianz war das letzte in einer Serie von Klagen, die die Verbraucherzentrale Hamburg angestrengt hatte. Der BGH hatte in gleicher Sache die Klauseln von Ergo, Signal-Iduna, Deutscher Ring und Generali für unwirksam erklärt. "Die Urteile gelten auch für die meisten anderen Versicherer, weil sie ähnliche Klauseln verwendeten", sagt Castelló.