Vorzeitig gekündigte Policen falsch abgerechnet. Erfolg für Verbraucherzentrale Hamburg

Hamburg. Am Ende knickte die Allianz ein: Der größte deutsche Lebensversicherer zog beim Bundesgerichtshof seine Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurück, das die Klauseln der Allianz zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug für unwirksam erklärt hatte. Allianz-Kunden können nun mit Nachzahlungen rechnen.

Bei einer vorzeitig gekündigten Lebens- oder Rentenversicherung erhält der Versicherte nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge zurück. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die entsprechenden Klauseln der Allianz geklagt - und in Stuttgart recht bekommen.

"Die Versicherten können eine Nachzahlung bei gekündigten Verträgen einfordern", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Allerdings sind Ansprüche aus Verträgen, die 2009 oder früher gekündigt wurden, bereits verjährt. Castelló rechnet mit einer Erstattung von im Schnitt 500 Euro pro Kunde. Damit kämen auf die Allianz Forderungen von knapp 400 Millionen Euro zu. "Wir haben 117 Millionen Euro dafür zurückgestellt, und das ist ausreichend", sagte eine Allianz-Sprecherin dagegen. Bei der Mehrzahl der Verträge gehe es um Beitragsfreistellungen. Das reduziere die finanziellen Folgen des Urteils.