Produkte aus der ehemaligen DDR durften ebenfalls mit "Made in Germany" werben. Der Bundesgerichtshof urteilte 1973, die "sich aus der politischen Spaltung des früheren Deutschen Reiches ergebende Gefahr fehlsamer Herkunftsvorstellungen ist hinzunehmen".

Auch im Ausland produzierte Teile, die aber erst in Deutschland zusammengebaut werden, sind "Made in Germany", stellte das Oberlandesgericht Stuttgart 1995 klar, "sofern die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, die für jene Eigenschaft der Ware ausschlaggebend sind, die für die Wertschätzung im Vordergrund stehen".