Seit Anfang 2011 müssen Flugpassagiere auf die Tickets eine Luftverkehrssteuer entrichten. Sie betrug zunächst acht Euro für Inlandsflüge und Kurzstrecken, 25 Euro für Trips zu Mittelstreckenzielen in Ägypten oder in den Golfstaaten und 45 Euro auf den Langstrecken, jeweils zahlbar bei Abflug in Deutschland - was bedeutet, dass Inlandsflüge doppelt belastet sind. Mit der Steuer wollte die Bundesregierung eine Milliarde Euro im Jahr 2011 einnehmen.

Zum 1. Januar 2012 sind die Steuersätze leicht gesenkt worden. Sie liegen nun bei 7,50 Euro auf Kurzstrecken sowie 23,43 Euro auf Mittelstrecken, für Tickets zu allen übrigen Zielen werden 42,18 Euro fällig. Mit der Reduzierung will die Bundesregierung eine Doppelbelastung deutscher Fluggesellschaften, die seit Jahresbeginn 2012 ja auch im Rahmen des EU-Emissionshandels für ihren CO2-Ausstoß zahlen müssen, vermeiden. Es gibt aber unterschiedliche Auffassungen darüber, wie hoch diese Belastungen sind: Während das Finanzministerium von 55 Millionen Euro ausgeht, schätzt die Branche die Kosten auf bis zu 160 Millionen Euro.