Das alles ändert sich stufenweise mit dem neuen Telekommunikationsgesetz:

Call by Call: Preisansage vor dem Gespräch. Erscheint er zu hoch, darf aufgelegt werden, ohne dass Kosten entstehen.

Anbieterwechsel: Höchstens ein Tag ohne Anschluss. Mitnahme der alten Telefonnummer, die innerhalb von 24 Stunden freigeschaltet werden muss. Mobilfunk: Die alte Rufnummer kann bereits vor Ablauf des Vertrags zum neuen Anbieter mitgenommen werden.

Vertragslaufzeit: Telekommunikationsunternehmen müssen in Zukunft mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anbieten. Des Weiteren ist bei Internetanschlüssen im Festnetz die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben. Keine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeiten nach einem Umzug an einen neuen Wohnort. Falls die ursprünglichen Dienste am neuen Wohnort nicht angeboten werden können, tritt eine Sonderkündigungsregel (drei Monate) in Kraft.

Zahlungen per Handy: Zukünftig genügt eine Mitteilung an den Netzbetreiber, um zu verhindern, dass Fremdanbieter Online-Services über die Telefonrechnung abrechnen. Wer Widerspruch gegen einzelne Rechnungspositionen einlegt, dem darf der Anschluss nicht mehr gesperrt werden.