Es ist wie eine nachträgliche Bescherung: Die Besitzer von Lehman-Zertifikaten können im nächsten Jahr auf eine Zahlung aus der Insolvenzmasse hoffen. Damit gibt es für die rund 50 000 deutschen Geschädigten der US-Investmentbank Lehman Brothers noch eine kleine Entschädigung. Denn mit dem Erwerb der Zertifikate stellten sie der US-Investmentbank ihr Geld zur Verfügung. Genau das dürfte den Kunden damals aber nicht klar gewesen sein.

Einen generellen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber den beratenden Banken schmetterten die Gerichte jedoch ab. Zwar gab es viele Vergleiche und auch einige Urteile zugunsten der Kunden, doch die Mehrheit blieb auf ihrem Schaden sitzen.

Das wird auch künftig nicht auszuschließen sein. Denn drei Jahre nach dem Zusammenbruch von Lehman hat sich trotz vieler Absichtserklärungen nicht viel geändert. Manche Bank mag zwar bei den Empfehlungen an ihre Kunden vorsichtiger agieren, aber eine Umkehr der Beweispflicht gibt es immer noch nicht. Bei fehlgeschlagenen Geldanlagen muss der Kunde beweisen, dass er falsch beraten wurde. Auch die neu eingeführten Beratungsprotokolle dürften ihm bei späteren Auseinandersetzungen kaum von Nutzen sein. Nach wie vor gibt es bei den Banken ein starkes Interesse, Produkte zu verkaufen, die ihnen hohe Provision einbringen.

Deshalb bleibt der Kunde in der Verantwortung. Er darf nur die Produkte erwerben, die er versteht. Für die meisten gehören Zertifikate mit Sicherheit nicht dazu.