Gaspreise waren laut Hamburger Landgericht über Jahre zu hoch

Hamburg. Schwerer Schlag für den Gasversorger E.on Hanse: Das Landgericht Hamburg hat das Unternehmen verurteilt, insgesamt 75 314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg zu bezahlen (Az.: 321 O 493/09). Die Verbraucherschützer hatten im Jahr 2004 zahlreiche Gaskunden um sich gesammelt, die unzufrieden mit dem Versorger waren und ihre Rechnung für zu hoch hielten. 55 000 Kunden meldeten sich, von denen 5000 ihre Monatsüberweisungen an E.on Hanse bereits selbst gekürzt hatten und 50 000, die den vom Unternehmen geforderten Abschlag nur unter Vorbehalt bezahlt haben.

Die Verbraucherzentrale hatte daraufhin exemplarisch für 55 Kunden aus dieser Gruppe auf die Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen geklagt, und nun wurde in erster Instanz gewonnen. Gegen jene 5000 Kunden mit gekürzten Rechnungen ist E.on Hanse allerdings juristisch vorgegangen, überwiegend mit bescheidenem Erfolg. Oft gewannen die Kunden oder es gab einen Vergleich.

Günther Hörmann, Chef der Verbraucherzentrale Hamburg, fordert nun, dass E.on Hanse dem neuerlichen Urteil schnell Folge leisten und auf eine Berufung verzichten solle. Dann würde die Verbraucherzentrale die 75 314,87 Euro abzüglich aller Kosten auf die 55 Kunden verteilen. Zudem könnten laut Hörmann die restlichen 50 000 Gaskunden mit Berufung auf das Urteil zu viel bezahltes Geld von dem Unternehmen zurückfordern. Für den Versorger könnte dies eine Prozesslawine bedeuten. Deshalb wird befürchtet, dass E.on Hanse in Berufung gehen wird. "Wir schauen uns die Urteilsbegründung an und halten uns rechtliche Schritte offen", sagte gestern E.on-Sprecher Roland Schilhab dem Abendblatt.

Mit der jetzigen Gerichtsentscheidung ist allerdings immer noch nicht geklärt, ob E.on Hanse tatsächlich von allen Kunden überhöhte Preise verlangt hat. Noch ist eine Musterklage der Verbraucherzentrale vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht aus dem Jahr 2005 anhängig. Das Gericht hat jetzt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die Preise des Versorgers auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Ein Urteil wird erst im Laufe des kommenden Jahres erwartet.