Das Urteil des Hamburger Landgerichts, Gaskunden von E.on Hanse zu einer Rückzahlung zu verhelfen, ist aus Verbrauchersicht zu begrüßen. Denn damit wird ein großer Versorger in seine Schranken gewiesen. Bleibt zu hoffen, dass die Firma nicht in die nächste Instanz geht.

Die Klage gegen E.on Hanse geht auf das Jahr 2004 zurück. Damals gab es nur wenige Konkurrenten des früheren Monopolisten auf dem Gasmarkt. Die Verbraucher hatten kaum Auswahl. Deshalb war der Gang vor Gericht durch die Hamburger Verbraucherzentrale und auch die Weigerung zahlreicher Kunden richtig, überhöhte Gaspreise zu bezahlen. Heute jedoch muss keiner mehr die Justiz bemühen, um beim Gaskauf Geld sparen zu können.

Den Anbieter wechseln, so lautet der Zaubersatz, der den Verbrauchern zu niedrigeren Preisen verhilft. Allein in Hamburg kann man derzeit unter 104 verschiedenen Tarifen wählen, ohne Vorkasse zu leisten oder eine Kaution zahlen zu müssen. E.on Hanse steht mit seinem Preis an 24. Stelle des Rankings, was bedeutet, dass 23 Tarife günstiger sind.

Ein Wechsel ist einfach und wird vom neuen Versorger geregelt. Niemand muss damit rechnen, dass er nach einem Wechsel im Kalten sitzt. Dennoch scheuen sich immer noch zu viele Verbraucher davor. Das ist bedauerlich. Denn nur wenn viele Kunden ihrem Lieferanten durch einen Anbieterwechsel zeigen, dass sie nicht alle Tarife akzeptieren, kommt Bewegung in den Markt. Die Verbraucher haben es in der Hand, sie können nicht nur ihren Versorger abstrafen, sondern mit einem neuen Tarif auch Hunderte Euro im Jahr einsparen.