Die ersten Klagen gegen die Beendigung der Arbeitsverhältnisse bei der City BKK sind für Betroffene sehr unterschiedlich ausgegangen.

Hamburg. Die ersten Klagen gegen die Beendigung der Arbeitsverhältnisse bei der City BKK sind für Betroffene sehr unterschiedlich ausgegangen. Während sich zwei Beschäftigte mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Hamburg durchsetzen konnten, wurden in zwei weiteren Verfahren die Kündigungen für rechtens erkannt. Der Grund: Die zwei beteiligten Kammern des Gerichts beurteilen die Rechtslage ganz unterschiedlich.

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Die Betriebskrankenkasse (BKK) hatte wegen finanzieller Probleme zum 1. Juli dichtgemacht. Aufgrund eines Gesetzes endeten damit auch automatisch die Arbeitsverhältnisse ohne Berücksichtigung von Kündigungsfristen. Dagegen hatten mehr als 100 Beschäftigte Klage beim Arbeitsgericht Hamburg eingereicht. Da schon die erste Instanz unterschiedlich urteilt, ist zu erwarten, dass die Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht landen.