Abkommen mit Deutschland. Kapitalflüchtlinge müssen ihr Vermögen nachversteuern

Berlin. Deutschland und die Schweiz ziehen einen Schlussstrich unter ihren jahrelangen Steuerstreit. Beide Länder einigten sich in Bern auf eine Besteuerung des Milliardenvermögens, das deutsche Steuerbetrüger am Fiskus vorbei bei Schweizer Banken geparkt haben. Allerdings dürfen Bundesbürger, die ein Konto in der Schweiz führen, weiterhin anonym bleiben.

Das Abkommen, das noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, könnte Anfang 2013 in Kraft treten. Danach sollen deutsche Kapitalflüchtlinge ihr in der Schweiz angehäuftes Schwarzgeld einmalig nachversteuern - zu Sätzen zwischen 19 und 34 Prozent. Damit wäre die Steuerschuld der Vergangenheit getilgt und das beiseitegeschaffte Vermögen legalisiert. Auf künftige Kapitalerträge wird eine Abgeltungssteuer von gut 26 Prozent fällig. "Als Zeichen des guten Willens" verpflichten sich Schweizer Banken, eine Vorauszahlung von zwei Milliarden Schweizer Franken (gut 1,9 Milliarden Euro) an Deutschland zu überweisen.

Schätzungen zufolge sollen deutsche Anleger zwischen 130 Milliarden und 180 Milliarden Euro illegal in die Schweiz geschleust haben. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisierte das Abkommen scharf. Damit würden "die uneinsichtigen Täter" belohnt, "die bis heute ihr gemeinschaftsschädigendes Verhalten fortsetzen".