Anleger, die 2008 den Immobiliendachfonds PMIA erworben haben, laufen Gefahr, dass Schadenersatzansprüche an die Commerzbank verjähren.

Frist: "Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren bei Käufen vor dem 5. August 2009 wegen fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach dem Erwerb der Fondsanteile", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn.

Hilfe: Wer nicht gleich einen Anwalt beauftragen möchte, kann sich an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA, Dammtorstr. 14, Telefon: 428 43 30 72) wenden. Ein Verfahren bei der Behörde hemmt die Verjährung. Das gilt auch für eine Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Banken: Bundesverband deutscher Banken, Postfach 040307, 10062 Berlin, www.bankenombuds mann.de. Rat gibt es auch bei den Verbraucherzentralen in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Letzte Chance: Wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, können dennoch Schadenersatzansprüche gestellt werden, wenn eine vorsätzliche Pflichtverletzung, wie etwa das Verschweigen von Rückvergütungen für die Bank beim Fondskauf, nachgewiesen werden kann. Das kann meistens nur ein Fachanwalt beurteilen.