P-Konto: Finanzschwache Kunden können seit Juli 2010 ein normales Girokonto in ein pfändungsgeschütztes Konto umwandeln. Damit bleibt das pfändungsfreie Existenzminimum erhalten, ohne dass Gläubiger darauf zugreifen können. Wer kein Girokonto hat, dem hilft das aber nicht.

Gebühren: Um die gesetzliche Pflicht zu einem P-Konto auszuhebeln, verlangen viele Banken hohe Gebühren von bis zu 30 Euro monatlich. Im Schnitt zahlen die Kunden fünf bis sechs Euro mehr als für ein normales Girokonto, obwohl die Leistungen zum Teil eingeschränkt sind. Mehr als 30 Banken und Sparkassen wurden von den Verbraucherschützern deshalb inzwischen abgemahnt.

Pläne: Verbraucherschützer fordern, dass Kunden nach der Umstellung nicht mehr bezahlen müssen als vorher. Der Gesetzgeber sollte diese Regelung treffen.