Im Gaspreis-Streit will E.on Hanse zwei Fälle dem Bundesgerichtshof vorlegen. Es geht um eine Schadessumme von 2500 Euro.

Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg und 52 Gasverbraucher haben im Frühjahr 2005 eine Lawine losgetreten, als sie sich mit einer Sammelklage gegen höhere Gaspreise zur Wehr setzten. Danach bekam die Justiz in ganz Deutschland viel zu tun: Tausende von Gaskunden wehrten sich mit juristischen Mitteln gegen Preiserhöhungen. Die Sammelklage, die die Prozesslawine auslöste, ist immer noch nicht entschieden und liegt beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG).

Zwei ähnlich gelagerte Fälle will E.on Hanse jetzt dem Bundesgerichtshof (BGH) vorlegen. "Wir haben uns entschieden, in zwei Fällen den Weg der Revision zum BGH zu gehen", sagte Sprecherin Iris Franco Fratini. Konkret geht es um eine Schadenssumme in Höhe von insgesamt rund 2500 Euro. Wann das höchste deutsche Gericht entscheidet, ist jedoch noch unklar.

Das Hamburger Verfahren belegt, wie langsam die Mühlen der Justiz mahlen. Es hat im Laufe der Jahre einige überraschende Wendungen genommen, und der Ausgang ist ungewiss. Allerdings hat die Verbraucherseite mehr juristische Geländegewinne erzielt als das Versorgungsunternehmen. Zunächst lautete der Vorwurf der Gaskunden, E.on Hanse habe sich unangemessen bereichert und die Preise in den Jahren 2004 und 2005 weit stärker als angemessen erhöht. Das sollte das Gericht überprüfen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält für solche Fälle den Paragrafen 315 bereit, in dem die "Billigkeit" oder das "billige Ermessen" eines Vertragspartners gefordert wird.

Im Klartext: Der Gasversorger darf seine Preise nur so erhöhen, wie seine Kosten gestiegen sind. Doch als die Richter sich über die Verträge beugten, fiel ihr Blick auf die Klausel, mit der E.on Hanse die Preisänderungen begründete. Dort war zu lesen, der Versorger sei berechtigt, seine Preise an die "Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt" anzupassen. Das sei zu unbestimmt, benachteilige die Kunden, sei nicht nachprüfbar, daher unwirksam und nichtig, befanden die Richter.

Der Fall ging ans OLG. Dies will nun prüfen, ob E.on Hanse auf dem Weg einer "ergänzenden Vertragsauslegung" doch das Recht habe, die Preise zu erhöhen. Ein Gutachten soll helfen. "Eine Rolle rückwärts, die uns Jahre zurückwirft", so die Verbraucherzentrale, die sich vorm Ziel wähnte.