Es ist schon verwunderlich, in welchen Fällen der Bundesgerichtshof (BGH) als Deutschlands oberste Instanz bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen angerufen wird. Wegen der verhältnismäßig geringen Summe von zusammen gut 2500 Euro in zwei Fällen im Streit um Gaspreise wendet sich jetzt Hamburgs Energieversorger E.on Hanse an die obersten Richter. Zuvor mussten sich bereits zwei Hamburger Amtsgerichte sowie das Landgericht mit den Fällen befassen.

Bei dem Gedanken, dass sich jetzt eine weitere Instanz damit auseinandersetzen muss, könnte man sich eigentlich an den Kopf fassen - wenn da nicht noch etwas anderes wäre. Konkret geht es um die Höhe der von dem Unternehmen verlangten Gaspreise. Seit Jahren schon fühlen sich zahlreiche Kunden des Versorgers wegen vermeintlich zu hoher Kosten über den Tisch gezogen. Tausende Prozesse, die entweder E.on Hanse oder die Kunden angezettelt haben, beschäftigten bereits seit Jahren die norddeutschen Gerichte. Das muss ein Ende haben. Der BGH prüft nun die "Billigkeit" der Tarife, was juristisch übersetzt die Angemessenheit der gültigen Preise bedeutet. Ein Urteil ist immens wichtig - für das Unternehmen und dessen Kunden.

E.on Hanse wird sich weit herauslehnen und seine interne Kalkulation bis ins letzte Detail offenlegen müssen. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte könnte sein, dass Tausende Kunden, die sich bisher verweigert haben, nach einem für den Versorger positivem Urteil Nachzahlungen leisten müssen. Dennoch bleibt zu hoffen, dass die Richter schnell entscheiden. Damit das Thema nach einem Grundsatzurteil endlich vom Tisch ist.