Berlin. Ein Urteil mit teuren Folgen: Mehrere Hundert mittelständische Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialbeiträge in Milliardenhöhe nachzahlen, weil sie zu niedrige Löhne gezahlt haben. Die Deutsche Rentenversicherung Bund zog damit am Freitag die Konsequenz aus einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dezember.

Die obersten Richter hatten damals die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für nicht tariffähig erklärt. Die CGZP war demnach nicht berechtigt, Tarifverträge abzuschließen. Damit entfällt die Berechtigung, Zeitarbeiter schlechter zu bezahlen als die Beschäftigten in den Entleihbetrieben. Die Differenz der Lohn- und Sozialbeitragskosten können nun nachträglich eingefordert werden.

Bundesweit hatten bis dahin rund 30 Prozent aller Leiharbeiter die CGZP-Tarifverträge - je nach Zeitpunkt 200 000 bis 300 000 Beschäftigte. Nach Schätzungen von Experten könnten sich allein die Forderungen der Sozialkassen auf zwei bis drei Milliarden Euro summieren. Die Unternehmen sollen bis 31. Mai zahlen.

Auch arbeitslose Leiharbeiter könnten rückwirkend ein höheres Arbeitslosengeld beantragen, wenn sie auf Grundlage von CGZP-Tarifverträgen beschäftigt waren, so die Bundesagentur für Arbeit. Die großen Zeitarbeitsfirmen sind nicht von den Nachzahlungen betroffen, da ihre Tarifverträge mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ausgehandelt waren. Wichtigster Tarifpartner der CGZP ist der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit rund 1100 Mitgliedsunternehmen.