Lokführer, Piloten und Klinikärzte: Immer mehr Berufsgruppen versuchen, mit spektakulären Streiks ihre Interessen durchzusetzen. Dies könnte zu einer zersplitterten Tariflandschaft führen. Schon im vergangenen Jahr hatten sich daher der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Arbeitgeberverband BDA in seltener Einmütigkeit für die Tarifeinheit starkgemacht.

Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das überraschend das Prinzip "ein Betrieb - eine Gewerkschaft" gekippt hatte. Seitdem fordern DGB und BDA ein Eingreifen des Gesetzgebers. Er soll festlegen, dass in einem Betrieb, in dem mehrere Tarifverträge miteinander konkurrieren, nur der Vertrag gilt, dessen Gewerkschaft die meisten Mitglieder hat.

Für Organisationen wie die Lokführergewerkschaft GDL hätte dies dramatische Auswirkungen, da sie ihre Existenzberechtigung gegenüber größeren Gewerkschaften wie der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) verlieren würden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat eine gesetzliche Regelung zugesagt; unklar ist, wie sie aussieht und wann sie kommt.