Konto: Bei vielen Banken kann von der Geburt an ein Konto für Kinder eröffnet werden. Sinnvoll ist das nur, um Geldgeschenke von Verwandten zu parken. Sonst kann mindestens bis zum siebten Lebensjahr gewartet werden. Ein Konto mit Bankkarte empfiehlt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband ab 14 Jahren.

Rechtslage: Erst ab dem siebten Lebensjahr gelten Kinder als beschränkt geschäftsfähig. Damit dürfen sie bestimmte Alltagsgeschäfte selbst tätigen, über ihr Taschengeld verfügen und auch Geld abheben - wenn die Eltern zugestimmt haben. Für die Eröffnung eines Kontos werden die Ausweise beider Eltern und die Geburtsurkunde des Kindes benötigt. Die Eltern behalten bis zur Volljährigkeit die Verfügungsgewalt.

Verfügbarkeit: Manche Konten sind wie ein Sparbuch. Dann können bis zu 2000 Euro pro Monat ohne Kündigung abgehoben werden. Darüber hinaus gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Auf Girokonten ist dagegen das Geld täglich verfügbar.