Berlin. Mit einem Anlegerschutzgesetz will die Bundesregierung Enttäuschungen und finanzielle Verluste bei den Bankkunden verringern. Das Gesetz wurde am Freitag von der schwarz-gelben Koalition im Bundestag verabschiedet. Opposition und Verbraucherschützer kritisierten die Regelungen als nicht weitgehend genug.

Gegen den Willen der Kreditwirtschaft wird ein Register für die rund 300 000 Anlageberater bei den Banken eingeführt. Damit sollen Beschwerden der Kunden erfasst werden. Für jedes Anlageprodukt gibt es künftig einen Beipackzettel, der über Kosten und Risiken der Geldanlage informieren wird.

Zugleich werden neue Regeln bei den unter Druck geraten offenen Immobilienfonds eingeführt. Die Anleger sollen besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs großer Investoren geschützt werden. Derzeit können acht Fonds wegen Liquiditätsproblemen keine Fondsanteile mehr zurücknehmen, drei sind in Abwicklung. Ab 2013 wird für Anleger eine einjährige Kündigungsfrist eingeführt. Die Haltedauer von zwei Jahren soll nur Neuanleger treffen. Unabhängig von der Kündigungsfrist können 30 000 Euro pro Halbjahr abgezogen werden.