Eigentlich wollte die Regierung jede Möglichkeit nutzen, um einen besseren Anlegerschutz zu erreichen. Abgegeben unter dem Eindruck des Lehman-Debakels, ist dieses Versprechen heute aber nicht mehr viel wert. Davon zeugt auch das neue Anlegerschutzgesetz. Denen, die bereits einen Schaden erlitten haben, hilft es nicht mehr, und neuen Enttäuschungen beugt es nur unzureichend vor.

Das Melderegister für Bankberater kann Falschberatung nicht verhindern. Es registriert bestenfalls die Sündenfälle und bleibt eine interne Angelegenheit - uneinsehbar für die Verbraucher. Das Problem sind meistens auch nicht die Bankberater, sondern die strengen Verkaufsvorgaben ihrer Chefs und die Produktentwickler. Sie ersinnen immer neue, komplizierte, provisionsträchtige Produkte, die dann verkauft werden müssen.

Bei dieser Strategie werden auch die neuen Beipackzettel zu einer Herausforderung. Auf einer Seite sollen Chancen, Risiken und Kosten einer Geldanlage aufgelistet werden. Dabei ist dieser Beipackzettel ein guter Ansatzpunkt, die geringen Kenntnisse der meisten Verbraucher in Finanzfragen zu verbessern.

Dann müssen diese Informationen von den Kunden aber auch aufmerksam gelesen und nicht als lästiges Papier einfach weggelegt werden. Denn möglicherweise steht dort, was der Bankberater nicht gesagt hat. Ohnehin kann der Verbraucher nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden. Er sollte von Produkten die Finger lassen, die er nicht versteht. Dann macht ihm ein lascher Anlegerschutz weniger zu schaffen.