Der Garantiezins ist der Zinssatz, der im Durchschnitt über die gesamte Vertragslaufzeit erforderlich ist, um eine Leistung zu finanzieren. Das kann eine Versicherungssumme oder eine monatliche Rente sein. Die auch Rechnungszins genannte Größe wird vom Finanzministerium festgelegt.

Der Gesetzgeber gibt vor, dass der Garantiezins nicht mehr als 60 Prozent der Rendite zehnjähriger europäischer Staatsanleihen mit bester Bonität ausmachen darf. Die Daten werden aus dem Mittelwert der letzten zehn Jahre erhoben. Da die Zinsen ständig gesunken sind, steht jetzt eine Anpassung an. Umstritten ist nur das Ausmaß.