Ab 2012 erhält der Arbeitgeber die Daten elektronisch von der Steuerverwaltung. Für nächstes Jahr gilt noch das Dokument für 2010.

Hamburg. Die kleine bunte Pappkarte, die in jedem Jahr etwa 35 Millionen Bundesbürger erhalten, bleibt in diesem Jahr aus. Für 2011 gibt es keine neue Lohnsteuerkarte mehr , denn das Dokument wird von einem elektronischen Verfahren abgelöst. Dann wird die Steuerverwaltung die Daten für die Lohnsteuerabzüge wie Kinderzahl, Familienstand oder Freibeträge direkt elektronisch an die Arbeitgeber weiterleiten. Bis dahin ist einiges zu beachten.

"Die Lohnsteuerkarte für 2010 gilt auch für 2011", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnteuerhilfevereine. Damit behalten die dort gemachten Angaben über Steuerklasse oder Freibeträge ihre Gültigkeit. Bleiben diese Angaben unverändert, muss der Arbeitnehmer nichts unternehmen. Doch wer geheiratet und deshalb Anspruch auf eine andere Steuerklasse hat, muss sich an sein Finanzamt wenden und nicht mehr wie bisher an seine Kommune. Der Kontakt zum Finanzamt ist auch empfehlenswert, wenn der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte höher oder niedriger ausfallen soll, weil sich etwa der Weg zur Arbeit geändert hat.

Es gibt zwar keine Pflicht, den für 2010 eingetragenen Freibetrag zu verändern, aber wenn er dann nicht ausgeschöpft wird, weil sich die Lebensumstände ändern, drohen Steuernachzahlungen für 2011. "Eine Veränderung beim Familienstand muss dem Finanzamt dagegen generell angezeigt werden", sagt Experte Rauhöft.

Freibeträge lohnen sich generell für Berufstätige, die viel Geld für den Weg zur Arbeit, für Kinderbetreuung, Haushaltshilfen oder Investitionen für Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen ausgeben. Die Kosten können in der Regel auch addiert werden, müssen jedoch insgesamt mehr als 600 Euro betragen, damit ein Freibetrag eingetragen werden kann. Eine Besonderheit gilt bei Werbungskosten. Wegen des anzurechnenden Pauschbetrages von 920 Euro sind beruflich veranlasste Aufwendungen von mehr als 1520 Euro erforderlich, sofern keine anderen Belastungen nachweisbar sind. Die Freibeträge erhöhen das Nettoeinkommen.

Wenn man erstmals jetzt einen Freibetrag für 2011 beansprucht oder Änderungen an dem von 2010 erreichen will, muss man sich die alte Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber holen. Dort müssen dann vom Finanzamt die Änderungen eingetragen werden, um die Karte dann wieder beim Arbeitgeber abzugeben. "Das ist etwas umständlich, doch das neue Verfahren ohne Lohnsteuerkarte funktioniert erst ab 2012 richtig", sagt Rauhöft. Wer bisher noch keine Lohnsteuerkarte hat, aber 2011 erstmals eine benötigt, muss sich an sein Finanzamt wenden. "Dort gibt es dann eine Ersatzbescheinigung, die beim Arbeitgeber abgegeben werden muss", sagt Rauhöft. Lediglich Auszubildende können auf dieses Prozedere verzichten. Ihnen unterstellt der Arbeitgeber grundsätzlich die Steuerklasse I, sofern der Azubi seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie seine Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Ab 2012 soll dann alles einfacher werden, und die vor 85 Jahren eingeführte Pappkarte wird dann endgültig abgeschafft. Die bislang auf der Karte eingetragenen Merkmale werden beim Bonner Bundeszentralamt für Steuern zentral gespeichert. Die Unternehmen können dann online darauf zugreifen. Das soll die Abrechnung für den Arbeitgeber vereinfachen, da er keine Lohnsteuerkarte mehr von seinen Beschäftigten anfordern muss. 2012 müssen dann alle antragsgebundenen Einträge und Freibeträge beim zuständigen Finanzamt erneut beantragt werden. Es gibt dann die Daten in die zentrale Datei ein, auf die der Arbeitgeber zugreifen kann.

Ob die elektronische Übermittlung reibungslos klappt, muss sich erst noch zeigen. "Der Arbeitnehmer hat dann keine Kontrollmöglichkeit mehr, welche Daten sein Arbeitgeber verwendet", sagt Rauhöft. Doch ob es Probleme gibt, wird sich erst bei der ersten Gehaltsabrechnung Ende Januar 2012 zeigen.