Zuständigkeit wechselt 2011 von Gemeinde zum Finanzamt. Ab 2012 sind Daten digital

Bad Oldesloe. Die Lohnsteuerkarte hat ausgedient. In diesen Tagen warten Stormarns Arbeitnehmer vergeblich auf Post von der Gemeinde. Für das Jahr 2011 wird das Dokument, das Arbeitgebern zur Lohnsteuerberechnung dient, nicht mehr versandt. Ein elektronisches System soll das Papier ersetzen. Unter dem Namen ElsterLohn II geht das Verfahren im Jahr 2012 an den Start. Bis dahin bleibt die aktuelle Lohnsteuerkarte gültig. Darauf enthaltene Eintragungen werden vom Finanzamt auch fürs Jahr 2011 zugrunde gelegt. Erst nach der Systemumstellung 2012 darf die Karte vernichtet werden. Wer nächstes Jahr erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, bekommt vom Finanzamt in Bad Oldesloe eine Ersatzbescheinigung.

Schneller, einfacher und günstiger soll ElsterLohn II für den Datentransfer zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt sorgen. So die Intention des Bundesfinanzministeriums. Künftig reichen dem Arbeitgeber steuerliche Identifikationsnummer und Geburtsdatum seines Angestellten, um dessen Daten beim Finanzamt abzurufen. In einer Datenbank sind dort sämtliche Informationen, wie Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit, hinterlegt.

Diese Daten heißen fortan "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale", kurz ELStAM. Die Zuständigkeit für die Pflege der ELStAM wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Das heißt: Ab Januar 2011 ist das Finanzamt zuständig für Datenkorrekturen, Steuerklassen-Änderungen nach Heirat und Trennung, Kinderfreibeträge oder den Wechsel zwischen Klasse Drei und Fünf.

Sollte sich zu Beginn des Jahres 2011 die Steuerklasse oder der Kinderfreibetrag zu Gunsten des Arbeitnehmers ändern, muss er dies dem Finanzamt umgehend mitteilen. Das gilt auch für Arbeitnehmer mit Steuerklasse Zwei, bei denen der so genannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres entfällt.

"Zum 1. November liefern wir unsere Daten an das Bundeszentralamt für Steuern", sagt Gabriele Lange, Leiterin des Bürgerbüros in Reinbek. "Doch bis Jahresende stellen wir hier noch Lohnsteuerkarten aus oder ändern diese." Knapp 18 000 Bürger wurden bislang von ihr mit Lohnsteuerkarten versorgt. "Wir bleiben aber zuständig für melderechtliche Änderungen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Kirchenaustritte", sagt Lange.

Die gewonnenen Kapazitäten in Reinbek und anderen Stormarner Rathäusern fließen dann in die Antragsbearbeitung für den neuen Personalausweis. Der Ausweis mit elektronischem Identitätsnachweis kann ab ersten November bei Stormarns Einwohnermeldeämtern beantragt werden. Die Datensicherheit wurde schon im Vorfeld des neuen Personalausweises öffentlich diskutiert. Wie ist es um die Sicherheit der ELStAM für die elektronische Lohnsteuerkarte bestellt? Die Übermittlung und Speicherung der Lohnsteuerdaten soll über verschlüsselte Leitungen erfolgen, der Übermittler muss sich identifizieren. Der Arbeitnehmer kann ab 2012 mit Hilfe seiner Identifikationsnummer über das Elster-Online-Portal einsehen, welche seiner Daten beim Finanzamt gespeichert sind. Nur der aktuelle Arbeitgeber ist zum Abruf der ELStAM berechtigt, die er künftig in der Lohnabrechnung ausweisen soll. Die Berechtigung erlischt mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Die Daten speichert das Finanzamt zwei Jahre lang. Auf Antrag kann ein Arbeitnehmer bestimmte Arbeitgeber für den Abruf seiner ELStAM benennen oder ausschließen.

Die steuerliche Identifikationsnummer gibt es seit Juli 2007. Unter der zehnstelligen Nummer sind alle persönlichen Angaben einer Person gespeichert: Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Sie gilt ein Leben lang. Bereits im Januar 1999 wurde die elektronische Steuererklärung, kurz Elster, offiziell eingeführt. Sie diente zunächst nur zur Übermittlung von Einkommenssteuererklärungen. Seit 2005 sind Unternehmer verpflichtet, Elster für Lohn- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnsteuerbescheinigungen zu nutzen. Die Lohnsteuerkarte segnet das Zeitliche in hohem Alter: Seit 1925, mit Einführung des Einkommenssteuergesetzes, diente sie Arbeitgebern als Berechnungsgrundlage.

www.elster.de