Identitätsprüfung: Die Polizei rät, offizielle Ausweisdokumente der Geschäftspartner zu überprüfen, zu dokumentieren und sich keinesfalls mit einer Handynummer, Visitenkarte oder Website zu begnügen.

Kaufpreis: Wenn ein Käufer ohne Verhandlungen auf den veranschlagten Kaufpreis eingeht, ist laut dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Vorsicht geboten. Auch seien Geschäfte ohne vorherige Besichtigung des Kaufobjekts oder der Firma verdächtig.

Geldwechsel: So seriös die Betrüger auch auftreten, ein Devisentauschgeschäft unter Zeitdruck ist immer ein Warnsignal. Darunter fallen auch kleinere Einstiegsgeschäfte, die Vertrauen für ein Folgegeschäft schaffen sollen. Grundsätzlich gilt: je höher der versprochene Gewinn, desto mehr Vorsicht ist geboten.

Auslandsgeschäfte: Höchste Alarmstufe besteht den Ermittlern zufolge, wenn die Geschäftsabwicklung im Ausland stattfinden soll. Es könne Probleme bei der sprachlichen Verständigung, der Anzeigenerstattung und der Strafverfolgung geben.

Anzeige: Selbst wer nicht geschädigt wurde, sondern nur einen verdächtigen Kontakt hatte, sollte Anzeige erstatten.