Im Jahr 1974 - nach dem Zusammenbruch des deutschen Bankhauses Herstatt - erarbeitete der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht neue Vorgaben für Banken. Dem Gremium gehören Zentralbanker und Bankenaufseher aus 27 Ländern an. Sie haben nun entschieden, dass Kreditinstitute ihre Geschäfte mit mehr eigenem Kapital unterfüttern als bisher. Diese Regeln werden unter dem Begriff Basel III zusammengefasst.

Im Jahr 1988 empfahl der Basler Ausschuss erstmals Mindestanforderungen für die Kapitalausstattung von Banken, 2004 folgten die als Basel II bekannten Neuregelungen. Demnach sollten Finanzinstitute im Verhältnis zu riskanten Engagements wie etwa Krediten mindestens acht Prozent Eigenkapital vorhalten, um Ausfallrisiken abzudecken. Bei Basel III geht es nun um die sogenannte Kernkapitalquote. Diese Kennzahl wird berechnet, indem man das Kernkapital - das unmittelbar haftende Eigenkapital, also zum Beispiel die ausgegebenen Aktien und Gewinnrücklagen - durch die Summe der Risikoposten (Kredite und Wertpapiere) teilt. Bisher musste die Kernkapitalquote mindestens vier Prozent betragen, künftig sollen es mindestens sechs Prozent sein. Hinzu kommt ein Krisenpuffer von 2,5 Prozent.

Vom Jahr 2013 an sollen die Regeln gelten, die im November beim Treffen der 20 größten Industrienationen in Seoul auf den Tisch kommen. Den Banken bleibt Zeit bis zum Jahr 2019, die Anforderungen schrittweise zu erfüllen.