Ab 2011 wird für Flüge in einem Radius von 2500 Kilometern eine Steuer von acht Euro pro Person bei einem Start in Deutschland fällig. Darunter fallen alle Länder der EU, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein, die Balkanstaaten sowie Algerien, Libyen, Marokko, die Republik Moldau, die Russische Föderation, Tunesien, die Türkei, Ukraine und Weißrussland. Für Mittelstrecken (mehr als 2500 Kilometer) liegt der Satz bei 25 Euro. Für Flüge ab 6000 Kilometern beträgt die Abgabe 45 Euro. Kinder unter zwei Jahren sind von der Steuer ausgenommen. Das Gesetz ist zwar noch nicht ratifiziert, die Gebühr aber dennoch fällig, wenn man heute bereits einen Flug für das Jahr 2011 bucht.