Die Rückkaufswerte von vorzeitig gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen sind hart umkämpft. Die meisten Versicherer räumten bisher nur auf Druck der Justiz ihren Kunden höhere Erstattungsbeträge ein. Auf diese Praxis läuft es jetzt wieder hinaus. Das Hanseatische Oberlandesgericht stärkt die Rechte der Verbraucher und lässt sie darauf hoffen, dass sie künftig ein paar Hundert Euro mehr erhalten als bisher.

Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Hauskauf - es gibt viele gute Gründe für eine vorzeitige Vertragskündigung. Versicherer dürfen ihre Kunden nicht dafür bestrafen, wenn sie ihre Finanzplanung nicht über Jahrzehnte vorhersehen können. Deshalb stehen die Chancen gut, dass auch der Bundesgerichtshof in nächster Instanz das Urteil des OLG bestätigen wird.

Die Obersten Richter hatten schon 2001 und 2005 Leitsätze für einen angemessenen Rückkaufswert aufgestellt. Die Versicherer müssen sie nur endlich auch anwenden und nicht versuchen, die Kunden mit immer neuen Tricks zu benachteiligen.

Noch immer mangelt es an der dringend notwendigen Transparenz. Die im Juristendeutsch verfassten Klauseln sind völlig ungeeignet, dem Verbraucher die finanziellen Einbußen bei einer vorzeitigen Kündigung vor Augen zu führen.

Von dem Urteil werden vor allem jene profitieren, die in den nächsten Jahren ihre Police kündigen müssen. Wer bis 2007 gekündigt hat, droht in die Verjährungsfalle zu tappen. Denn die wenigsten werden bereit sein, Geld für eine verjährungshemmende Klage auszugeben.