Wenn sich in den USA ein Autofahrer heißen Kaffee über die Finger kippt, weil er zu dumm ist, den Becher aus dem Imbiss im Fahrzeug richtig abzustellen, ist ein Anwalt gegen die Imbissbude sicher schnell zur Stelle. In den Vereinigten Staaten ziehen die Rechtsversteher Klagen und Sammelklagen so schnell aus der Aktenmappe wie Westmänner früher den Colt aus dem Holster. Egal, ob einer die Bremse mit dem Gaspedal verwechselt oder sich mit Hunderttausenden Zigaretten zu Tode geraucht hat: Die Schuld beim Hersteller oder Dienstleister zu suchen ist dort Usus. Siehe Toyota.

Der Vorstand der Deutschen Bahn sollte froh sein, dass in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse herrschen. Dann würden hochsommerliche Fahrten in Schnellzügen mit defekten Klimaanlagen und bis zu 70 Grad Innentemperatur wohl für den Konzern sehr teuer werden. Die Bahn-Führung sollte die moderate Rechtslage in Deutschland aber auch nicht strapazieren. Eine freiwillige Entschädigung von 500 Euro für Fahrgäste der Hitzezüge (wenn möglich gegen Vorlage eines ärztlichen Attests) zeigt Aktionismus, aber kein Verständnis für die individuellen Schäden.

Bahnchef Rüdiger Grube will mit den Bargeldentschädigungen guten und unbürokratischen Willen zeigen, doch die Aktion wirkt hilflos. Wer Schaden verursacht, muss dafür haften. Die Umstände des Einzelfalls müssen Fachleute klären und notfalls auch Juristen. Eine Kopfpauschale für den Hitzekollaps macht keinen Sinn.

Noch weniger übrigens als Millionenklagen unfähiger Autofahrer oder Kaffeetrinker in den USA.