Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, sollte sich gegen Unfälle und Arztkosten gut absichern. Ein Rücktransport kann teuer werden.

Hamburg. Es reicht schon ein kleiner Fehltritt im Gebirge, ein Sturz mit dem Mountainbike oder ein Unfall beim Baden: Zu den Schmerzen und vielen Einschränkungen im Urlaub können schnell hohe finanzielle Belastungen dazukommen, wenn vor Ort ein Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht werden muss. Da hilft es, schon vor dem Reiseantritt gut abgesichert zu sein.

In den Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz ermöglicht die Europäische Krankenversicherungskarte der gesetzlichen Krankenversicherung eine Behandlung. Trotzdem können auch hier Kosten entstehen, die von der heimischen Krankenkasse nicht übernommen werden. Das gilt selbst für solche Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Dazu zählen die Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Tunesien.

Oft werden gesetzlich Versicherte wie Privatpatienten behandelt

"Denn es passiert oft, dass gesetzlich Versicherte wie Privatpatienten behandelt werden", sagt Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel. "Denn noch immer klappt der Zugang zu den Gesundheitssystemen im EU-Ausland nicht reibungslos, geschweige denn zur Zufriedenheit der Patienten, wie die bei uns eingehenden Beschwerden bestätigen."

Wer Urlaub im Ausland macht, ist deshalb mit einer Auslandsreisekrankenversicherung, die die Behandlungskosten und einen möglichen Rücktransport übernimmt, am besten abgesichert. Solche Policen können noch unmittelbar vor dem Urlaub und meist auch online abgeschlossen werden.

Rücktransport wird von gesetzlicher Krankenkasse nicht bezahlt

"Das ist schon deshalb Pflicht, weil ein Rücktransport nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird", sagt Lilo Blunck vom Bund der Versicherten. Rund 15 000 Krankenrücktransporte organisierte allein der ADAC im vergangenen Jahr weltweit. Mehr als 4000 davon erfolgten mit dem Flugzeug. Ein solcher Rücktransport kostet ein Vielfaches des Urlaubs.

Die Stiftung Warentest hat 41 Jahresverträge für weltweit geltende Reisen untersucht. Geprüft wurde, wie kundenfreundlich die Versicherungsbedingungen sind, etwa, ob sämtliche Behandlungsmethoden und Arzneimittel anerkannt werden und zu welchen Bedingungen ein Rücktransport erfolgt.

Wer im Urlaub schwer erkrankt, möchte möglichst schnell nach Hause. Ein Krankenrücktransport ist zwar bei allen Versicherern Standard, aber nur, wenn er "medizinisch notwendig" ist. Besser sind aber Bedingungen, die dem behandelnden Arzt, der darüber entscheidet, mehr Spielraum lassen. "Das ist der Fall, wenn die Voraussetzungen für den Rücktransport mit der Klausel ,medizinisch sinnvoll und vertretbar' bezeichnet wird", sagt Bettina Schill von der Stiftung Warentest.

Eine solche Klausel bietet etwa die Europäische Reiseversicherung. Als medizinisch sinnvoll gilt schon, wenn der Heilungsprozess durch das heimische Umfeld beschleunigt werden kann. "Wichtig ist, dass solche verbraucherfreundlichen Klauseln nicht wieder durch andere Bestimmungen eingeschränkt werden", sagt Schill. Sehr gute Bedingungen beim Rücktransport haben die Anbieter R + V, Mondial und Europäische Reiseversicherung. Manche Anbieter ermöglichen auch einen Rücktransport, wenn die Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Stirbt der Versicherungskunde während einer Auslandsreise, sollten mindestens 10 000 Euro für Überführung und Bestattung erstattet werden.

Hamburger Versicherung HanseMerkur erhält Bewertung "sehr gut"

Von den 41 untersuchten Tarifen erhielten 23 die Note "sehr gut" oder "gut". Für die Tabelle hat das Abendblatt aber nur Tarife berücksichtigt, die auch in der Kategorie Rücktransport mindestens eine gute Note erreicht haben (siehe Tabelle unten). Lediglich die Hamburger Versicherung HanseMerkur erreichte die Note "sehr gut". "Da wir umfassender und strenger als im Vorjahr bewertet haben, sind von neun sehr guten Angeboten nur noch zwei übrig geblieben", sagt Schill. Der zweite Tarif der HanseMerkur ist noch etwas preisgünstiger, gilt aber nur für Kunden der Krankenkasse DAK.

Policen gibt es bereits für acht Euro pro Person

Schon ab acht Euro kann sich eine Einzelperson versichern. Familien zahlen rund 20 bis 30 Euro. Damit sind vielfach auch ältere Kinder bis zum 20. oder 25. Lebensjahr mitabgesichert. Die maximale Reisedauer für eine Reise kann bis zu 56 Tagen betragen. Etwa ab dem 65. Lebensjahr müssen Versicherte einen höheren Beitrag zahlen, der sich dann ab dem 70. oder 75. Lebensjahr noch einmal erhöht.

Testsieger HanseMerkur verlangt ab 65 Jahren für eine Person eine Jahresprämie von 28 Euro und ab dem 75. Lebensjahr 39 Euro. Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird in der Regel für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht vorher mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.

Neben einer Auslandsreisekrankenversicherung kann auch eine Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll sein. Wichtig sind solche Absicherungen vor allem bei lange im Voraus gebuchten Reisen und bei Ferien mit Kindern. Die Versicherung kommt für Stornokosten auf, wenn der Kunde die Reise aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall oder Tod nicht antreten kann.

Daneben gibt es Sonderfälle wie den Verlust des Arbeitsplatzes. Antragsteller sollten darauf achten, dass nicht nur der Rücktritt, sondern auch der Reiseabbruch versichert ist. Die Kosten einer solchen Police richten sich nach dem Reisepreis. Für einen Urlaub im Wert von 1500 Euro müssen zwischen 27 und 60 Euro zur Absicherung ausgegeben werden.

Rundum-Sorglospakete sind oft teurer als Einzelversicherungen

Die Versicherungen für den Urlaub werden auch gern im Paket angeboten, sogenannte Sorglospakete. Darin ist alles enthalten von der Auslandsreisekrankenversicherung bis zur Reiserücktrittskostenversicherung. Solche Angebote sind oft teurer als die notwendigen Einzelpolicen, hat die Zeitschrift "Finanztest" in einem Vergleich festgestellt.

In fast allen Paketangeboten ist eine Reisegepäckversicherung enthalten. Doch nach Einschätzung der Verbraucherschützer ist sie überflüssig. Denn sie greift nur dann, wenn der Versicherte strenge Auflagen erfüllt. "Die Koffer und Taschen müssen so gut bewacht werden, dass sie gar nicht gestohlen werden können", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.