Es ist wieder nur ein kleiner Schritt zu mehr Rechten für die Bankkunden. Die obersten Richter des Bundesgerichtshofes haben festgelegt, wie die Zinsen für langfristige, variable Banksparpläne angepasst werden müssen. Die Kriterien klingen gut und wecken Hoffnung auf mehr Transparenz: Denn künftig muss die Bundesbankstatistik für den Referenzzins herangezogen werden und die Konditionen müssen einmal im Monat überprüft werden.

Doch die Verbraucher dürfen nicht zu viel von diesem Urteil erwarten. Die Banken werden sicher wieder viele gute Gründe finden, warum das Urteil für sie nicht gilt. Und wer klagt schon wegen ein paar Hundert Euro mehr Zinsen? Solange Verbraucherrechte von den obersten Richtern statt vom Gesetzgeber durchgesetzt werden, bleibt es bei einem ungleichen Wettlauf: Zwei Schritte vor und einer zurück. Deshalb sind Verbraucher gut beraten, von den variabel verzinsten Sparplänen die Finger zu lassen. Besser sind Produkte, bei denen der Zins für die Laufzeit festgeschrieben ist.