Hamburg. Die Kosten für das Abheben von Bargeld an fremden Geldautomaten sind zuletzt stark gestiegen. Das kritisiert jetzt nicht nur das Kartellamt, sondern ruft auch Verbraucherschützer auf den Plan.

Die Kartellbehörde prüft, ob Banken und Sparkassen überhöhte Preise für das Fremdabheben verlangen, und zwar bei bundesweit tätigen Kreditinstituten und kleineren Banken, Sparkassen oder Genossenschaftsbanken vor allem in den Regionen Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Bayern. Laut einer Studie der FMH Finanzberatung ist der durchschnittliche Gebührensatz binnen eines halben Jahres von 5,00 auf 5,64 Euro gestiegen. Einige Banken verlangen zehn Euro für das Abheben.

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass viele Kunden bei dieser Bankenleistung unverhältnismäßig zur Kasse gebeten werden. "Das ist eine Leistung, die dem normalen Wettbewerb entzogen ist", sagte Finanzexperte Manfred Westphal vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).

Hintergrund: Bis 1997 hatte es bei Barabhebungen an Bankautomaten eine einheitliche Gebühr von vier Mark gegeben. Diese Praxis ist von den Sparkassen aufgekündigt worden. Ihre Begründung: sie müssten die umfassendste Infrastruktur an Bankautomaten unterhalten, von der kleinere Verbünde, etwa die Direktbanken ohne eigenes Filialnetz, profitierten. Seitdem betreiben die Banken eine Art Mischkalkulation mit sehr unterschiedlichen Gebühren. Denn die Banken machen die Entgelte von der Hausbank des Karteninhabers abhängig. So sollen einzelne Institute bis zu 50 Euro sogenanntes Interbankenentgelt pro Abhebung von ihren Konkurrenten verlangen. Diese Kosten geben die betroffenen Unternehmen dann an ihre Kunden weiter.

Die Verbraucherschützer kritisierten dabei auch, dass für die Kunden die Höhe der Gebühren immer schlechter zu erkennen seien.