Das Bundeskartellamt geht immer entschiedener gegen verbotene Preisabsprachen vor, und das ist gut so. Denn Verbraucherschützer sind sicher, dass solche Praktiken die Konsumenten Milliardenbeträge kosten können. Gerade deshalb muss man vermuten, dass viele Wettbewerbsverstöße bislang nicht aufgedeckt wurden; die Versuchung, sich auf einträgliche Preisuntergrenzen verständigen zu können, ist für die Anbieter einfach zu groß.

Insofern ist es im Sinne der Verbraucher, wenn die Behörde verstärkt darauf setzt, dass Kartellsünder von selbst Verstöße anzeigen, um dann ohne Bußgeld davonzukommen - auch wenn eine solche Kronzeugenregelung zwiespältige Gefühle hinterlässt.

Man muss sich allerdings fragen, ob die von den Kartellwächtern verhängten Bußgelder im Hinblick auf den angerichteten Schaden hoch genug sind. Manche Experten bezweifeln das. Noch besser wäre es, wenn die Verbraucher entschädigt werden könnten - was die EU ohnehin fordert.