Die Verbraucherzentrale Hamburg will eine neue Sammelklage gegen den Quickborner Energiekonzern E.on Hanse erheben.

Hamburg. Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) will gegen den Quickborner Energiekonzern E.on Hanse erneut klagen und für rund 50 000 Gasbezieher Erstattungsansprüche wegen überhöhter Gaspreise durchsetzen. Dazu soll eine neue Sammelklage erhoben werden, wie Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, gestern dem Abendblatt sagte.

Rund 54 000 Kunden des Unternehmens hatten in der Vergangenheit gegen Preiserhöhungen des norddeutschen Versorgers Widerspruch eingelegt. Etwa 50 000 davon haben kein Geld einbehalten, sondern ihre Rechnung unter Vorbehalt voll bezahlt. Diese Kunden ruft die Verbraucherzentrale nun auf, sich an der Sammelklage zu beteiligen, weil diesen sogenannten Vorbehaltszahlern ein Anspruch auf Erstattung der zu viel bezahlten Beträge durch E.on Hanse zustehe.

Hörmann ist zuversichtlich, dass die Verbraucherzentrale den geplanten Prozess gewinnen kann. Denn das Landgericht Hamburg hatte am 27. Oktober geurteilt, dass eine Preisänderungsklausel in den Kundenverträgen von E.on Hanse unwirksam sei. Der Versorger, der in Hamburg beim Gasbezug Marktführer ist, hatte danach mitgeteilt, das Unternehmen wolle die nächste Instanz anrufen. Doch ein Berufungsverfahren kann Jahre dauern - Zeit, die die betroffenen Kunden laut Verbraucherschützer nicht haben, weil ihre Rückzahlungsansprüche nach Ende der Berufung schon verjährt sein könnten. "Mit der Klage setzen wir die Verjährungsfrist der Ansprüche außer Kraft", sagte Hörmann.

Die Verbraucherzentrale Hamburg will in dem neuen Verfahren selbst Klägerin sein. Die Kunden sollen der Verbraucherzentrale ihre Ansprüche abtreten. Diese übernimmt nach eigenen Angaben das Prozessrisiko und behält nach Abschluss des Prozesses die Hälfte der Erstattungsbeträge.