Das sogenannte Squeeze-out-Verfahren beschreibt das zwangsweise Herausdrängen von Minderheitsaktionären. Gegen die Zahlung einer Abfindung dürfen seit 2002 Großaktionäre die Kleinanleger auch gegen deren Willen ausschließen. Normalerweise müssen sie dafür 95 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen halten. Bei der Hypo Real Estate (HRE) reichen allerdings 90 Prozent, da in diesem Fall das Rettungsübernahmegesetz gilt, das das Kabinett zur Übernahme des Immobilienfinanzierers beschlossen hatte. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem durchschnittlichen Börsenpreis.