Gericht kippt Gebührenordnung der Bundesnetzagentur. 300 Unternehmen hatten geklagt

Hamburg/Düsseldorf. Preiserhöhungen im Namen des Volkes: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil eine Neuberechnung der Netzgebühren für Strom und Gas angeordnet. Diese Entgelte müssen von den Versorgern an die Netzbetreiber gezahlt werden und sind Teil des Energiepreises. Auf die Verbraucher kommen jetzt voraussichtlich höhere Kosten zu.

Fast 300 Gas- und Stromnetzbetreiber hatten gegen die Berechnungsgrundlagen der Bundesnetzagentur geklagt und bekamen nun recht. Vattenfall gehörte nach eigenen Angaben nicht zu den Beschwerdeführern. Die Bundesnetzagentur will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob sie noch den Bundesgerichtshof anruft. So lange halten sich die Netzbetreiber mit konkreten Auswirkungen des Urteils zurück.

Die Netzentgelte machen bis zu 30 Prozent des Strompreises aus. "Würden die Durchleitungsgebühren um zehn Prozent steigen, verteuerte dies den Strompreis um drei Prozent", rechnet Energieexperte Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg vor. Er rät Verbrauchern bei steigenden Preisen zum konsequenten Wechsel zu günstigeren Anbietern. "Diese Alternative hat jeder Verbraucher - und er kann damit auch die möglichen Folgen des Urteils abmildern."