Am 1. April 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Kraft getreten, das neue Anerkennungsmöglichkeiten und -verfahren vorsieht und diese wesentlich erleichtert.

Im Gegensatz zu früher ist die Anerkennung eines Abschlusses nun nicht mehr an die Staatszugehörigkeit oder den Aufenthaltsstatus einer Fachkraft gebunden. Zudem tritt an die Stelle einer rein formalen Prüfung eine inhaltliche.

So kann auch ein nur teilweise absolviertes Studium als Ausbildung anerkannt werden. Zuständig für die Prüfung sind unter anderem die Handwerks- und die Handelskammer. Weitere Infos gibt es unter www.anerkennung-in-deutschland.de .