Ob Lebensversicherungen oder Renten - viele Anlagen sind abgabenpflichtig. Experten beantworten Abendblatt-Lesern wichtige Fragen.

Hamburg. Wer Geld für sein Alter zurücklegt, sollte sich nicht zu früh auf hohe Ausschüttungen freuen. Viele Anlagen werden bei der Auszahlung mit Steuern belegt. Finanzexperten beantworten die Fragen der Abendblatt-Leser, wie Renten, Geldanlagen und Vorsorgevarianten besteuert werden.

Fällt bei der gesetzlichen Rente auch die Abgeltungssteuer an?

Nein. Die Abgeltungssteuer betrifft alle Kapital- und Zinserträge von Geldanlagen, Wertpapieren, Aktien und Fonds. Ausgenommen sind in der Regel Versicherungen sowie alle Varianten staatlich geförderter Altersvorsorge. Zwar fällt auf die Altersrente keine Abgeltungssteuer an, sie ist aber nach wie vor steuerpflichtiges Einkommen. Der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente hängt vom Jahr ab, in dem Sie Ihre Rente erstmals bezogen haben. Neurentner in diesem Jahr müssen 56 Prozent ihrer Rente versteuern - sofern sie über dem Freibetrag liegen. Wer im Jahr 2009 erstmals Rente bekam, muss 54 Prozent versteuern.

Ich erhalte jetzt 20.000 Euro aus einer Direktversicherung. Auf den Betrag soll ich Beiträge für die Krankenkasse zahlen. Ist das richtig? Kann ich mich dagegen wehren? Bei Abschluss der Versicherung war davon ja keine Rede!

Um die Beitragspflicht kommen Sie nicht herum. Sie wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 beschlossen und gilt leider auch für alle Verträge, die vorher abgeschlossen wurden. Klagen dagegen vor dem Bundessozialgericht sind bereits gescheitert. Sie müssen insgesamt 15 Prozent der Direktversicherungssumme bezahlen - je nach Kranken- und Pflegekasse. Diese Summe wird jedoch auf zehn Jahre gestreckt, sodass Sie etwa 25 Euro pro Monat über zehn Jahre zahlen müssen.

Ich habe eine Lebensversicherung bei einem großen Konzern. Kann ich kontrollieren, ob und wie viel mir an Überschüssen gutgeschrieben wird?

Ja. Die Versicherer sind verpflichtet, ihren Kunden einmal im Jahr eine sogenannte Standmitteilung zuzuschicken. Darin steht, wie viele Überschüsse Ihnen gutgeschrieben wurden.

Wir sind beide Rentner, haben noch eine kleine Zusatzrente. Müssen wir jetzt auch Steuern zahlen? Wie verhalten wir uns gegenüber dem Finanzamt?

Es gibt eine Faustformel: Rentnerehepaare können ein jährliches Gesamtbruttoeinkommen bis zu 38.000 Euro haben, ohne dass sie Steuern zahlen müssen. Eine Steuererklärung müssen Sie aber machen, wenn Sie Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder aus Kapitalerträgen haben. Sicherheitshalber können Sie einmalig eine Steuererklärung abgeben. Wenn das Finanzamt feststellt, dass Sie keine Steuern zahlen müssen, klappt es Ihre Akte zu. Das gilt natürlich nur, solange sich Ihre Einkommensverhältnisse und die gesetzlichen Grundlagen nicht ändern.

Ich werde einen hohen Steuersatz haben, wenn ich in Rente gehe. Welche Geldanlage ist steuergünstig?

Steuerlich günstig ist eine private Rentenversicherung, denn bei Auszahlung muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Der hängt vom Lebensalter ab, in dem Sie die Rente erstmals beziehen. Ist das zum Beispiel mit 60 der Fall, gehen 22 Prozent der privaten Rente in die steuerliche Berechnung ein. Holen Sie sich mehrere Angebote und vergleichen Sie die garantierte Rente. Zwar ist der Garantiezins überall gleich, aber die Kosten sind unterschiedlich, denn nur der Sparanteil unterliegt der garantierten Verzinsung. Informieren Sie sich außerdem, ob das Unternehmen in der Vergangenheit Überschüsse erwirtschaftet hat. Bei der Stiftung Warentest können Sie ein Ranking anfordern.

Wir haben eine niedrige gesetzliche Rente und eine kleine Kapitalanlage. Müssen wir Abgeltungssteuer zahlen?

Sie können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, das heißt, dass Sie gar nicht als Steuerzahler berücksichtigt werden. Diese Bescheinigung legen Sie der Bank vor, bei der Sie Ihr Geld anlegen. Dann wird die Steuer gar nicht erst abgeführt. Die Bescheinigung ist nur drei Jahre lang gültig und muss danach neu beantragt werden.

Wie wird meine 1988 abgeschlossene Direktversicherung besteuert? Ich habe während der Ansparzeit einen pauschalen Steuerbeitrag entrichtet.

Die Auszahlung ist komplett steuerfrei, wenn sie das Geld auf einmal bekommen. Lassen Sie sich die Direktversicherung in Rentenform auszahlen, wird der Ertragsanteil besteuert.

Ich habe 1800 Euro gesetzliche Rente und eine Betriebsrente von 3000 Euro. Muss ich eine Steuererklärung machen?

Unbedingt, denn Sie müssen damit rechnen, dass Sie Steuern zahlen müssen. Sie können allerdings auch verschiedene Ausgaben gegenrechnen: Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner, Beiträge für Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Kosten für die Gesundheitsvorsorge von der Brille bis zur Praxisgebühr. Sie können auch die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen - beispielsweise Schornsteinfeger- und andere Handwerkerrechnungen. Gehen Sie von sich aus auf das Finanzamt zu; die Steuerbehörden können bis zu zehn Jahre rückwirkend Steuern erheben.

Ich bin teilzeitbeschäftigt, alleinstehend, habe zwei Kinder und nur 12.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Lohnt sich Riester für mich trotzdem? Wie viel Geld muss ich einzahlen?

Vier Prozent Ihres Vorjahresbruttos müssten Sie in einen Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu bekommen. Das wären bei Ihnen 480 Euro. Allerdings werden von diesem Betrag die Ihnen zustehenden Zulagen abgezogen: 154 Euro Grundzulage und für jedes Kind 185 Euro Kinderzulage. Das heißt, Sie würden im Minusbereich landen, und deshalb brauchen Sie nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat einzuzahlen. Eine günstigere Vorsorge gibt es nicht.

Ich muss mich selbstständig machen, nachdem ich 40 Jahre lang Arbeitnehmer war. Was mache ich mit meiner gesetzlichen Rentenversicherung?

Sie können sich auf Antrag pflichtversichern. Der Beitrag wird berechnet entsprechend Ihrem Einkommens, oder es wird in den ersten Jahren Ihrer Selbstständigkeit der halbe Regelsatz angesetzt - das sind rund 250 Euro im Monat. Nach den drei Jahren können Sie entscheiden, ob Sie den vollen Regelbeitrag von rund 500 Euro einzahlen wollen, oder der Beitrag wird nach Ihrem Einkommen berechnet. Wer wie Sie vor 1984 fünf Beitragsjahre nachweisen kann, darf sich auch freiwillig versichern und den Beitrag selber festlegen - zwischen 79,60 und 1054,70 Euro im Monat.

Mir wird nach 30 Jahren eine Lebensversicherung ausgezahlt. Ich kann wählen zwischen Rente und Kapital. Welche Konsequenzen hat das steuerlich?

Lassen Sie sich das Geld auf einen Schlag auszahlen, ist es steuerfrei. Wählen Sie die Rente, muss davon nur der Ertragsanteil versteuert werden. Der liegt bei 18 Prozent, wenn Sie die Rente mit 65 Jahren bekommen. Das heißt, von 1000 Euro würden 180 Euro in die steuerliche Berechnung eingehen. Haben Sie einen niedrigen Steuersatz, kann es sein, dass Sie gar keine Steuer zahlen müssen.

Ich bin 56 und nach 24 Jahren im selben Betrieb arbeitslos. Was bedeutet das für die gesetzliche Rentenversicherung?

Sie bekommen ja zunächst das Arbeitslosengeld I für 18 Monate. In dieser Zeit sind Sie weiter pflichtversichert, denn die Arbeitsagentur zahlt für Sie in die Rentenkasse weiter Beiträge, als würden Sie 80 Prozent Ihres bisherigen Brutto verdienen.

Ich bin 70, habe eine Rente, mit der ich gut über die Runden komme. Mein Gespartes will ich sicher anlegen. Wo?

Wenn Sie die Nerven, haben, machen Sie Tagesgeld-Hopping. Sie können jeweils für ein halbes Jahr Festgeld bei einer Bank anlegen und bis zu fünf Prozent Zinsen oder mehr bekommen.