Berlin. Der Mitarbeiter verlängert Pausen und geht früher in den Feierabend. Merkt der Chef das, gibt es Ärger. Ein Anwalt erklärt die Lage.

Wer regelmäßig früher Feierabend macht oder Geld kassiert, obwohl er nicht gearbeitet hat, dem droht Schlimmes. Dr. Heiko Peter Krenz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beantwortet Leserfragen.

Meinem Kollegen ist gekündigt worden, weil ihm unser Chef Arbeitszeitbetrug vorwirft. Tatsächlich hat er gelegentlich seine Pausen verlängert und auch schon mal früher Feierabend gemacht. Aber hätte der Arbeitgeber ihn nicht vorher abmahnen müssen?

Das sagt der Anwalt: Ihr Kollege befindet sich in einer schwierigen Situation. Denn wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig nachlässig ist im Umgang mit Arbeitszeiten und das auch nachweisbar ist, kann sogar eine strafbare Handlung vorliegen.

Der Straftatbestand des Arbeitszeitbetrugs setzt aber voraus, dass der Arbeitnehmer wusste, dass er den Arbeitgeber um Arbeitszeit betrog und trotzdem das volle Gehalt kassierte.

Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Dr. Heiko Peter Krenz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. © privat | privat

Im Wiederholungsfall kann der überführte Arbeitnehmer froh sein, wenn der Arbeitgeber nur kündigt und keine Strafanzeige gegen ihn erstattet.

Auch wenn es sich um ein erstmaliges Vergehen handelt, verhält es sich nicht anders, wenn der Arbeitnehmer eklatant betrogen hat. Hierzu führen die Arbeitsgerichte aus, dass das Vertrauen unwiederbringlich erschüttert ist, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber durch den Betrug einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat oder nicht.

Anders könnte es vor Gericht interpretiert werden, wenn es sich um ein erstmaliges kleines Vergehen handelt.

Schutz durch lange Betriebszugehörigkeit

Es ist also nicht einfach nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bewusst um seine Arbeitszeit betrügen wollte. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer dem Betrieb schon lange angehört und er bisher anstandslos gearbeitet hat.

In einem solchen Fall wird das Gericht unter Umständen für eine rechtmäßige Kündigung eine vorherige Abmahnung fordern. Denn hier hätte der Arbeitnehmer gewarnt werden müssen, dass ein Arbeitszeitbetrug, egal wie gering, zur Kündigung führen kann.

Nach dieser Warnung sollte der Arbeitnehmer jedoch tunlichst Abstand davon nehmen, seine Arbeitszeit weiterhin so lax handzuhaben. Im Fall Ihres gekündigten Kollegen kommt es also auf den Umfang der Arbeitszeitnachlässigkeiten an und auch darauf, wie lange Ihr Kollege bereits in diesem Unternehmen angestellt ist.