Ein Angestellter war lange krank. Seine Firma kündigt ein „betriebliches Eingliederungsmanagement“ an. Ein Anwalt erklärt, was das ist.

Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz, Experte für Arbeitsrecht, beantwortet Leserfragen.

Ich war in diesem Jahr häufiger krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich an einem „BEM“ teilnehme. Was ist das?

Die drei Buchstaben „BEM“ stehen für „betriebliches Eingliederungsmanagement“. Das ist eine Art nachgelagerter Gesundheitsförderung durch Ihren Arbeitgeber. Dieser ist gesetzlich angehalten, seinen Arbeitnehmern ein BEM anzubieten, wenn sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren, wie es ja auch bei Ihnen der Fall war.

Dr. Heiko Peter Krenz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Dr. Heiko Peter Krenz, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin © privat | privat

Das BEM soll dazu dienen, erneuten Krankheitszeiten des Arbeitnehmers vorzubeugen und ihm den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Teilnahme ist freiwillig. Am Anfang des BEM-Verfahrens steht ein Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Bei Bedarf werden auch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen. In diesem Gespräch wird versucht, gemeinsam herauszufinden, wie das Unternehmen Ihnen helfen kann, wieder in die Arbeit einzusteigen und erneuten Erkrankungen vorzubeugen.

Arbeitsaufgaben können geändert werden

An Unterstützung kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht, zum Beispiel könnten sich Ihre Arbeitsaufgaben ändern, oder Sie nehmen Ihre Tätigkeit erst nach und nach stundenweise wieder auf. Das wäre eine Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“. Es kann auch sein, dass Ihnen medizinische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden oder dass Sie einen höhenverstellbaren Tisch bekommen – sollte es sich bei Ihnen um ein Rückenleiden handeln.

Als Arbeitnehmer sollten Sie allerdings darauf achten, dass der Arbeitgeber ernsthaft an Ihrer Genesung interessiert ist. Denn er könnte das BEM auch dazu benutzen, um auszuforschen, wie krank Sie tatsächlich sind – um Ihnen zu kündigen. Eine Kündigung kann schließlich in der Krankheitsphase und gerade auch wegen einer Erkrankung ausgesprochen werden. Darin besteht die Gefahr des BEM. Wer ernsthaft erkrankt ist und seinem Arbeitgeber nicht traut, dem ist von der Teilnahme an einem BEM dringend abzuraten.